Mitglied inaktiv
Hallo, gelten die 12+2 Monate fürs Elterngeld denn schon ab dem Geburtstag des Babys oder ab Ende der Mutterschutzzeit, in der frau ja noch quasi volles Gehalt bekommt? Danke für die Buchtipps, ich werde mich mal umschauen. LG, Bettina7
Leider erst ab Ende der Mutterschutzzeit. Netti
Man bekommt ab der Geburt des Kindes zwar noch Mutterschaftsgeld,das wird aber vom Elterngeldzahldauer abgezogen.Das heißt,man bekommt nach dem Mutterschaftsgeld nur noch max 10+2 Monate Elterngeld. Ist ganz schöner Beschiß. LG
Oh, das kann ich dir jetzt nicht genau beantworten. Aber schau mal da wer für dich zuständig ist. Da kannst du dich mit Fragen hinwenden. http://www.elterngeld.de/pages/elterngeldantrag.html Mein Mann ist gar nicht in Elternzeit gegangen. Ich habe volle 12 Monate Elterngeld erhalten. Mein Sohn ist im Juni 07 geboren und ich habe das Geld von Juni07 bis Mai08 bekommen. Mutterschaftsgeld hatte ich nur den Einmalbetrag von glaube ich 210€, da ich vorher nur geringfügig gearbeitet habe. LG carry2
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