Elternforum Schwanger - wer noch?

BV in Schwangerschaft

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Hallo zusammen, kennt sich jemand aus mit einem Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft? Meine Ärztin möchte mir(verbeamtete Lehrerin) ein BV erteilen. Wie ist das dann? Bekomme ich weiterhin mein Gehalt? Hat das Auswirkungen auf das Elterngeld in der Elternzeit? Danke für eure Hilfe!


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Ja,Du bekommst weiterhin deinen Gehalt. Und es hat keine Auswirkungen auf dein Elterngeld. LIebe Grüße und erhol Dich gut! BiBi+Leonie Abby und Baby im Bauch


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Ich hebe seit der 7. woche ein beschäftigungsverbot weil ich kinderkrankenschwester bin und die infektionsgefahr so hoch ist! Du bekommst dein geld genauso weiter, also die letzten 3 Gehälter vor bekanntwerden der schwangerschaft werden zusammengezogen und dadurch der durchschnitterrechnet, nur die steuerfreien sachen wie zuschläge für nächte usw werden nicht berücksichtigt! Dein arbeitgeber bezahlt dich weiter und deine krankenkasse holt es sich von ihm zurück! Das hat nur auswirkungen aufs elterngeld wenn das geld im beschäftigungsverbot weniger durch fehlende zuschläge wird, wie es leider bei mir der fall ist! Mutterschutz bleibt wie vorher. ich hoffe ich konnte helfen. LG


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Ich habe in der 14ssw ein BV bekommen(bin Krankenschwester)und habe ganz normal mein Gehalt weiterbekommen und dann das Mutterschaftsgeld.Elterngeld soll man auch ganz normal bekommen,du hast durch das BV keine finanziellen Einbußen. Alles Gute für dich


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das gilt nur für Krankenschwestern im Angestelltenverhältnis die vorher Schichtdienst geleistet haben - nicht für verbeamtete Lehrer!


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du hast als Beamtin bis zum letzten Tag der Mutterschutzfrist deine Bezüge - egal ob du krank geschrieben bist oder nicht. Und bei Beschäftigungsverbot gilt dasselbe. Ob sie für eine Lehrerin allerdings ein Beschäftigungsverbot aussprechen kann - da kenn ich mich nicht aus. Vermutlich ja, sonst hätte sie es nicht gesagt. Ach und, nachdem du ja die Bezüge weiter kriegst, hat das auf das Elterngeld auch keine Auswirkungen.


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Es ist nicht nur bei krankenschwestern so,sondern bei alles berufen die nicht zu versteuerndes wie schicht zulagen bekommen. habe es verallgemeinert und ich denke das es zu verstehen war das ich es nicht auf die lehrerin bezogen habe! Ich weiß nämlich nicht wer bei welchem beruf irgendein geld nicht mit zuversteuern hat. Darum auch elterngeld verändert sich nur dann,ansonsten keine veränderung. LG