Nele2006
thema elterngeld vielleicht könnt ihr mir ja helfen. also mein arbeitsvertrag ist befristet bis ende dezember 2012 dann würde ich evtl. nochmal eine verlängerung für einen jahr bekommen.eigentlich wollten wir ja abwarten bis ich einen festvertrag bekomme aber wer weiß den wartet man 2 jahre für umsonst. naja kommen wir mal zur frage also wenn es zum bsp schon im juli klappt das ich ss bin , wären es ja bis zum dezember 6 monat da kann man ja nichts vertuschen mehr und da ich in der pflege arbeite denke ich mal eh das ich nicht altsolange noch arbeiten kann. also würde ja der vertrag zum dezember auslaufen.also wäre ich ja so zusagen 4 monate noch arbeitslos bzw mein freund hat ja festearbeit aber würde mir denn trozdem das elterngeld zustehen also mehr wie die 300 euro.habe jetzt schon im internet rumgelesen aber jeder schreibt was anderes. wäre schön wenn mir jemand helfen kann! eine beratungsnummer finde ich leider auch nicht. lg nele
Hi, frag doch mal hier im Expertenforum die Anwältin. LG
hab schon rein geschaut jeder sagt was anderes :(
Hallo Nele, eine Beratungsnummer findest du bei deiner Elterngeldstelle. Die sind hier aufgelistet: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=88966.html. Die wichtigsten Infos gibt es in dem Merkblatt zum Elterngeldantrag - http://www.elterngeld.net/sachsen/Infoblatt.pdf Dort findest du unter Punkt 3 die Antwort auf deine Frage: "Auch in den Fällen, in denen nicht in allen zwölf Kalendermonaten Erwerbseinkommen erzielt wurde, wird für die Durchschnittsberechnung die Summe durch zwölf geteilt und daraus das zu versteuernde Einkommen errechnet." Heißt, dass deine 8 Gehälter (anstatt der normalen 12) durch 12 gerechnet werden. Das ist dann dein "Durchschnitts-Gehalt" von dem du 67% (oder 65% wenn das mehr als 1.200Euro sind) Elterngeld bekommst. LG Heidi
Dir steht Elterngeld zu. Die letzten 12 Monate vor Geburt, davon 67 oder 65%. Die 4 Monate arbeitslos werden da dann mit 0 Euro angerechnet. Sagen wir du hast 8 Monate 1000 Euro verdient, dann rechnen die 1000x8=8000 dann durch 12 Monate=666,67 Euro und davon dann 65 oder 67% Euro und das bekommst du dann 12 Monate. Wenn du 2 Jahre gehen willst, dann davon nur die Hälfte. Hoffe das klingt verständlich.
das ist echt kompliziert.hat jeder andere erfahrung?:) weil jeder was anderes schreibt? danke für die antwort lg nele;)
? Ute und ich haben doch das Gleiche geschrieben. Da kann es keine unterschiedlichene Erfahrungen geben, weil es ganz klar gesetzlich geregelt ist. Wenn du dir unsicher bist, ruf doch einfach bei deiner Elterngeldstelle an, dann bestätigen die dir auch nochmal, was wir hier gerade geschrieben haben :) LG
ja das ist mir schon klar aber ich meine auch in anderen foren. danke für die antworten ich werd das mal in angriff nehmen lg
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