Mitglied inaktiv
war heute beim arbeitsamt und habe erfahren, das ich kein alg 1 wären des mutterschutzes bekomme... zur situation...habe nur einen arbeitsvertrag bis31.08.08 und gehe dann in mutterschutz....nun ist es ja so, das der arbeitsgeber den rest des mutterschutzes bezahlt zu den 13 € von der kk...meine frage jetzt, ist das amt nicht dazu verpflichtet mich da zum geld der kk zu unterstützen....haabe ja lange genug gearbeitet... kann kir jemand helfen oder hat erfahrung arbeite ab dem 01.01.09 wieder............
Liebe Hedda, wann genau fängt der Mutterschutz an? Dieser Punkt ist ganz wichtig! Wenn der Mutterschutz noch zur Zeit des laufenden Arbeitsvertrages beginnt, dann bekommst du bis zum letzten "Vertragstag" ja die 13€ von der KK und den Zuschuss vom AG. Ab dem Tag danach zahlt die KK Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. In dem Falle ist es korrekt, dass das AA nix zahlt. Beispiel: Mutterschutz ab 15.08. Arbeitsvertrag befristet bis 31.08. 15.08. - 31.08. MUtterschaftsgeld von tgl. 13€ von KK PLUS Zuschuss des AG bis zur Höhe des letzten Netto-Entgeltes. 01.09. - Ende Mutterschutz: Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes Du solltest die Krankenkasse gleich bei Antrag aufs Mutterschaftsgeld auf das Ende des Arbeitsverhältnisses hinweisen. Dann können die sich gleich die entsprechende Verdienstbescheinigung mit anfordern. Es ist nämlich eine andere als beim "normalen" MUtterschaftsgeld. Sofern der Mutterschutz erst am 01.09. beginnt, wenn also Arbeit und Mutterschutz nahtlos ineinander übergehen und sich nicht mindestens um 1 Tag überschneiden, dann hast du keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und auch nicht auf ALG 1 (weil du dich der Arbeitsvermittl. ja nicht zur Verfügung stellen kannst). Dann bleibt nur der Weg, ALG2 zu beantragen. Sofern das Arbeitsverhältnis z.B. am 31.08. endet und der Mutterschutz erst am 02.09. beginnt, dann kannst du dich "ab 01.09." arbeitslos melden (auch wenn das nur 1 Tag ist und man dich für den nicht vermitteln wird). Du bekämst dann für den 01.09. ALG1 und ab 02.09. Mutterschaftsgeld von der KK in der gleichen Höhe wie das ALG. Wenn du noch mehr Fragen hast, melde dich gern nochmal. Viele Grüße Wolke
Guten morgen, kenne das. Hatte einen Vertrag bis zum 31.03.08 und bekomme meinen Fratz am 09.10.08. Es ist schwierig, doch du solltest das Geld von der KK bekommen was dir das Arbeitsamt als ALG 1 bekommen würde. So ist das bei mir nämlich.... Also erkundige dich was du als ALG 1 bekommen würdest und dann vergleich es mit dem KK-Geld.... Hoffe es klappt alles.... Lg, Sheepchen PS: übrigens, den Behörden ist es egal wie lange du schon arbeitest und vor allem wieviel....die sehen nur das du JETZT nicht mehr arbeitest.... das musste ich aus eigener Erfahrung lernen... habe seit dem Tag wo ich aus der Schule gegangen bin durchgehend gearbeitet und durch die ss bin ich arbeitslos geworden und ich bin der depp vom dienst jetzt....
letzter arbeitstag 31.08 und mutterschutz ab 03.09...habe bei der kk angerufen...mir bleibt nur alg2, was ich wiederrum nicht beantragen kann, da ich zuviel geld habe und dann bleibt mir nur wohngeld
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