Elternforum Schwanger - wer noch?

bräuchte mal eure hilfe ( 400 eurojob und mutterschutz )

bräuchte mal eure hilfe ( 400 eurojob und mutterschutz )

Mitglied inaktiv

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ich habe im moment einen 400 euro job , jetzt wollte ich wissen , wenn der mutterschutz anfängt bekomme ich dann auch geld oder nicht .?ich weiss halt nicht wie das ist wenn man nur einen 400 eurojob hat . meine chefin hat gesagt das sie das auch nicht weiss aber halt mal nachfragen müsste - naja , vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen . ich würde den job gerne nach der geburt ( 8 wochen später dann ) weitermachen , es ist 3 mal in der woche für 2-3 stunden leichte arbeit . mein mann wäre dann bei den kindern zuhause . ich wäre euch echt dankbar , wenn ihr mir etwas weiterhelfen könntet . lg


Mitglied inaktiv

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Hi, du bekommst dann eine Pauschale von max. 220 Euro oder so. Die kannst du beim Bundesversicherungsamt in Bonn beantragen. Guck mal im Internet, da hab ich die Sachen auch ausgedruckt. Die Formulare kannst du frühestens 6 Wochen vorher abschicken, hast also noch ein bisschen Zeit. Gruß Silke


Mitglied inaktiv

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schau mal hier: "Mutterschutz besteht auch für 400 EUR Kräfte. Im Rahmen der Regelungen des Mutterschutzgesetzes hat die Minijobberin während der Zeiten, in denen ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde einen Entgeltfortzahlungsanspruch (§ 11 MuSchG). Für die Zeit der Mutterschutzfristen (in der Regel 6 Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung) besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld (§ 13 MuSchG). Diese kann in der Höhe auf höchstens 210,00 € beschränkt sein, wenn die Frau nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Die Auszahlung muss dann beim Bundesversicherungsamt beantragt werden (§ 13 Abs.2 MuSchG)." aus http://rechtsanwalt.g-brand.de/2007/11/27/mandanteninformation-minijobs/ wende dich bitte an deine Krankenkasse, die sind der Ansprechpartner für genau solche Fragen.


lwikrasnal

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du kannst an seite www.minijob-zentrale.de alles lesen. In Download-Center findest du Broschüren und Info-Blätter und hier "Ausgleichsverfahren für Arbeitgeber - Krankheit / Mutterschaft"