alisa05
Hallo Mädels am 1.02.2011 ist der ET, mein Mann und ich möchten, dass er 2 Monate, ins Vaterzeit geht. Es wird aber geplannter KS, provisorischer TH steht zwar fest aber am ende Dezember wird es noch mal besrpochen obs dabei bleibt. (je nach dem wie mir/uns geht / Risikoschwangerschaft) Antrag auf Elternzeit muss spätestens 7 wochen vor ET beim AG eingehen, jetzt die Frage: AB 1.02.2011 oder doch evtl. KS TH????? welches Datum soll rein???? Danke
Das bedeutet eine Woche nach der Geburt. MfG
Also ich kenne nur 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit. Es kommt der ET rein denn wer sagt denn, das Du den KS Termin einhalten kannst!? Mein Sohn kam 4 Wochen eher und ich hatte auch nen KS Termin 1 Woche vor ET, sowas ist dann alles hinfällig.
Der errechnete ET ist für die Beantragung der Elternzeit vom MANN ausschlaggebend. Von diesem Datum rechnest du die besagten 7 Wochen zurück und spätestens da muss dein Mann die Elternzeit beantragt haben. ACHTUNG: Nicht mehr als 8 Wochen vorher die Elternzeit beantragen, erst dann hat dein Mann Kündigungsschutz. In das Schreiben sollte dein Mann am besten schreiben: Elternzeit ab Geburt (errechneter ET: 01.02.2011). Eltenrzeit für FRAU muss erst eine Woche nach der Geburt beantragt werden, weil im Mutterschutz (8 Wochen nach der Entbindung) ja nicht gearbeitet werden darf. Liebe Grüße Sasumm
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