Mitglied inaktiv
Bin momentan wegen einiger Komplikationen krankgeschrieben bis Anfang Januar. Dann sind 6 Wochen um. Meine FÄ würde mir dann ein teilweises Beschäftigungsverbot erteilen, d.h. statt 8 Stunden würde ich dann für 4 Stunden täglich arbeiten gehen. Sie meinte, dass ich dann trotzdem volles Geld für 8 Stunden bekommen würde und der AG den anderen Anteil von der Kasse wieder holen kann. Ich hätte damit auch kein Problem, arbeite im Büro und wäre auch froh, mal wieder raus zu können und meine Vertretung könnte ich dann auch noch einarbeiten. Es wäre sowieso nur für zwei Monate denn dann nehme ich Resturlaub und dann beginnt schon Mutterschutz. Jetzt wollte mir jemand erzählen, dass es eine Kann-Bestimmung ist, dass der AG mich bei 4 Stunden arbeiten trotzdem 8 Stunden bezahlt. Im Internet habe ich nichts konkretes gefunden von einer Kann-Bestimmung. Kann mir jemand etwas genaueres sagen? Danke! Kathrin
Hallo, ich denke dein Arzt hat Recht. Stell die Frage doch mal bei der Anwältin hier. Lg
Ich hatte ab der ca. 25. SSW auch ein Teilbeschäftigungsverbot mit 4h tägich arbeiten. Deine FÄ hat recht, du bekommst weiterhin dein volles Gehalt, als würdest du 8h arbeiten. Wieso auch nicht? Dein AG zahlt genau das, was du leistest, nämlich die 4h täglich; deine KK ist verpflichtet, den Rest quasi "draufzulegen". Du sollst ja durch das BV keine finanziellen Einbußen haben, das wäre ja tatsächlich Quatsch... Alles Gute...
Danke für eure Antworten. Da bin ich ja beruhigt. Ich konnte es mir auch nicht so recht vorstellen. Aber wenn es wirklich so gewesen wäre, dann hätten die das in der Firma auch so durchgezogen. Gruß Kathrin
bei BV gibt es immer volles gehalt-auch bei teilweise BV.. es soll ja zum schutz des ungeborenen sein und du darfst dadurch keine finanziellen nachteile haben.. und auch wegen des elterngeldes ist es wichtig.. keine sorge.. liebe Grüße und alles gute
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