Mitglied inaktiv
Guten Morgen ihr Lieben! Ich hab heute eine Frage wegen der Bescheinigung, die man eigentlich bei der Krankenkasse abgeben muss... Es ist ja meine 2. SS und ich befinde mich derzeit noch im Erziehungsurlaub! Ich arbeite aber seit über einem Jahr bei meinem Schwiepaps auf 400 Euro ein paar Stunden die Woche. So, war am Monatg zur VU aber mein FA hat mir nix mitgegeben und natürlich hab auch ich vergessen nachzufragen! Mein Schwiepaps braucht aber eine Bescheinigung mit dem ET, da er diese wohl bei der Minijob-Stelle einreichen muss... Ist das richtig? Und brauch ich jetzt zwei (auch eine für meine KK), oder nur eine? Danke schon mal für eure Antworten... Wünsch euch einen tollen Tag LG Kerstin
du bekommst nur eine vom FA, eigentlich spuckt der computer das von alleine aus !!!!!!!!!!!!!!! eine arbeit auf 400 euro ist doch geringfügig beschäftigt oder? ich glaube da gibt es nichts. entweder du rufst mal bei der KK an oder bei deinem arzt.!! claudia
dein schwiepapa brauch da nix weil sich die KK mit ihm in verbindung setzt!
Hallo, du bekommst die Bescheinigung vom FA, frühestens aber 7 Wochen vor deinem ET. Vorher geht es nicht. Sprich deinen Arzt oder die Schwester darauf einfach an. Diesen Schein musst du dann ausgefüllt (Rückseite) zu deiner Krankenkasse schicken. Diese wiederum meldet sich bei deinem Arbeitgeber bzgl. deines Verdienstes. Danach bekommst du dann Mutterschaftsgeld, aber höchstens 13,00 € pro Tag. (geht ganz fix, bei mir hat´s eine Woche gedauert, vom Antrag bis zur Auszahlung.) Sollte dein Verdienst darüber gehen, zahlt dein Arbeitgeber den Rest dazu. LG Tina
ich weiss nicht wie das ist, glaub wenn du über deinen mann versichert bist, musst du beim bundesversicherungsamt einmalig 210 euro beantragen.so ist es bei mir. arbeite allerdings unter 400 euro bekomme nix von der kk. lg nadine
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