Elternforum Schwanger - wer noch?

Beschäftigungsverbot

Beschäftigungsverbot

maryjan1

Beitrag melden

Hallo! Bin zurzeit im BV und hätte da eine Frage und zwar, ich darf ja jetzt nur nicht arbeiten gehen aber sonst alles oder? z.B. ein Wochenendausflug, etc. LG


Manoen1102

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von maryjan1

Hallo , Du darfst unternehmen so viel wie du willst und was du willst, alles was gut für dich und das Kind ist. (Gewisse Dinge natürlich im Rahmen oder vermeiden) ansonsten spricht nichts dagegen. Viel Spaß


maryjan1

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Manoen1102

Super! Danke für die Antwort! LG


KielSprotte

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von maryjan1

Das kommt darauf an: Wenn ich als AG mitbekomme (z.B. über soziale Medien), dass meine AN bei mir ihren Bürojob nicht ausüben kann/darf, aber gleichzeitig zum Bunjgeejumpen geht, würde ich schon die Krankenkasse (die ja letztendlich das BV bezahlt) einschalten. Das sind jetzt zwei krasse Beispiele, aber ich denke, du verstehst was ich meine?!


maryjan1

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von KielSprotte

Hallo! Nein sowas hatte ich jetzt nicht vor. Sondern eher übers Wochende wohin fahren, schwimmen, wandern, etc. LG


misses-cat

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von maryjan1

Ist das BV vom Arbeitgeber oder vom Frauenarzt?


Suomi

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von maryjan1

Es kommt sicherlich auch auf den Grund für das BV an. Wenn es bspw. wegen psychischer Belastungen am Arbeitsplatz ist und die Gesundheit der Mutter und des Kindes in Gefahr sind, spricht sicherlich nichts dagegen viel zu unternehmen während dem BV


Ruto

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von maryjan1

Kommt sicher auf den Grund fürs BV an. Beim betrieblichen BV darfst du alles machen was du willst, beim ärztlichen steht eine körperliche Ursache im Vordergrund, wegen der du abklären müsstest, was alles erlaubt ist. Das kann dir dann nur dein Arzt sagen.


maryjan1

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Ruto

Bei uns im Klinikum herrscht generelles Beschäftigungsverbot für schwangere Also nicht auf mich speziell bezogen.


Meyla

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von maryjan1

Wie erwähnt, darfst du bei BV durch AG durchaus weg. Dein AG muss aber immer die chance haben bzw. hat immer die chance, deinen Arbeitsplatz anzupassen und dich zurück zu holen. Ich würde längere Abwesenheit deswegen beim AG ankündigen.


maryjan1

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Meyla

Also ich hab ein individuelles Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz. Aber werde ich aufjedenfall machen. Danke!


Meyla

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von maryjan1

Beim individuellen darfst du selbstverständlich NICHT alles machen. Das impliziert js nun mal eine Einschränkung und diese darf definitiv nicht gereizt werden. Andernfalls kann das BV angezweifelt und aufgehoben werden.


Meyla

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Meyla

Ein individuelles BV kann auch nicht vom AG ausgestellt werden.... was hast du denn nun? AG oder individuelles?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von maryjan1

Es kommt ja drauf an warum man das BV hat,stellt es der Arbeitgeber aus weil er dir keine Tätigkeit anbieten kann die du in der Schwangerschaft machen darfst hast du keinerlei Einschränkungen Bekommst du es vom Arzt weil du eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung hast die ein weiterarbeiten unmöglich macht dann ist es natürlich sinnvoll keine Dinge zu tun die die Schwangerschaft gefährden könnten,das sehe ich ehrlich gesagt ähnlich einem Krankenschein und deshalb wäre ich da definitiv vorsichtiger Ich hatte ein BV vom AG und von weiter zum Sport etc gegangen und es war kein Problem