Elternforum Schwanger - wer noch?

Beschäftigungsverbot

Beschäftigungsverbot

Anniapril1991

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Hallo hab mal ne Frage, leider finde ich in m Vertrag nichts dazu. Arbeite in einer heilpädagogischen und integrativen Kita. Arbeite in der Gruppe mit den Kindern mit verschiedenen Behinderungsbildern, gilt dort das Beschäftigungsverbot? Bin mir nicht mehr ganz sicher?!


Kaire

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Antwort auf Beitrag von Anniapril1991

Das kommt darauf an. Wie ist dein Immunstatus (cytomegalie, ringelröteln, etc) und hebst du viel über 10kg (evtl weil das Krippe ist oder die Behinderungen das nötig machen)? Im Prinzip gilt das gleiche wie in einer regulären kitagruppe...


alicebrown

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Antwort auf Beitrag von Anniapril1991

Hey! Also ich arbeite in der stationären Jugendhilfe, was ja vergleichbar ist von den Bedingungen und Regelungen. Bei mir war es so, dass ich bei Verkündung der Schwangerschaft ins BV geschickt wurde. Sollte dann so schnell als möglich zum Betriebsarzt, um die Immunität gegen die einschlägigen Krankheiten bestimmen zu lassen. Außerdem musste meine Chefin mit mir eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes machen, der dann an die zuständige Behörde weiterging. Da ich trotz Impfung keine ausreichende Röteln-Immunität habe, musste ich bis zur 20. Woche im BV bleiben. Hätte ich die gehabt, hätte ich weiter arbeiten können, halt nur nicht mehr nachts und in angepassten Schichten. Wie du siehst, spielen da verschiedene Faktoren eine Rolle, weshalb man deine Frage nicht pauschal beantworten kann.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Anniapril1991

Das kann man nicht generell beantworten. Du musst deine Schwangerschaft mitteilen und dann muss der Betriebsmediziner beurteilen, ob und welche Gefährdung vorliegt. Liegt eine Gefährdung vor, muss dein AG zunächst prüfen, ob er dich an einen anderen Arbeitsplatz versetzen kann (Büro oder ähnliches). Erst wenn das auch nicht geht, würde man dir ein BV aussprechen. In deinem Arbeitsvertrag wirst du in der Tat darüber nichts finden.


Carinchen1105

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Wenn du mit Kindern unter 3 Jahren arbeitest und je nachdem wie dein Immunstatus ist, kann es sehr gut sein. Dass du rausgezogen wirst.


mellomania

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Antwort auf Beitrag von Carinchen1105

der AG ist verpflichtet, gefährdungsfreie arbeit zuzuteilen. wenn immus fehlen, die das arbeiten mit kindern u3 damit gefährden, muss der AG ersatztätigkeiten bereitstellen, die primär nix mit der qualifikation zu tun haben müssen. büro z.b. und ablehen geht nicht. das wird alles explizit geprüft und dann wird weitergesehen