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Beschäftigungsverbot - Lehrer Brandenburg - Erfahrung

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Beschäftigungsverbot - Lehrer Brandenburg - Erfahrung

Alf@87

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Hallo ihr Lieben Habt ihr eine Ahnung wie in Brandenburg die Regelung aussieht, wenn man als angestellte Lehrerin ins Beschäftigungsverbot kommt? Bekommt man dann weiterhin sein volles Gehalt ausgezahlt? Ich weiß, dass es bei Beamten definitiv so ist. Ich hoffe, bei Angestellten ist es auch so. Liebe Grüße


großerbruder 2009

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Antwort auf Beitrag von Alf@87

Wenn du im Beschäftigungsverbot bist, ist es egal, in welchem Beruf. Du bekommst weiterhin ganz normal dein monatliches Gehalt von deinem Arbeitgeber. Dabei ist auch das Bundesland egal Alles gute für dich.


Alf@87

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Antwort auf Beitrag von großerbruder 2009

Alles klar. Dankeschön. Es hätte mich nur nicht gewundert, wenn man da nun auch wieder Unterschiede von Land zu Land hätte. Wäre ja nicht das erste Mal, dass jedes Bundesland seine eigenes Süppchen kocht Schön, dass das einheitlich geregelt ist.


wintermild

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Antwort auf Beitrag von Alf@87

Du bekommst den Durchschnitt der letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft. LG


Alf@87

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Antwort auf Beitrag von wintermild

Ja, so etwas hatte ich nämlich auch mal gehört. Das macht sich bei Lohnzahlungen bemerkbar. Aber bei Gehalt bleibt es ja dann gleich. Dankeschön


wintermild

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Antwort auf Beitrag von Alf@87

Das ist vor allem wichtig wenn du einen Beruf hast in dem du bspw Zuschläge für Nachtdienste oder 24h Dienste etc. bekommst. Dann wird der Durchschnitt berechnet, damit die Mutter keine finanziellen Nachteile hat obwohl die bspw nachts nicht mehr arbeiten darf. Also alle Zuschläge werden in diesem Durchschnitt der letzten 3 Monate mit eingerechnet... LG


Alf@87

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Antwort auf Beitrag von wintermild

Ah! Danke für die Erklärung, das leuchtet natürlich ein