Emely09
Hallo, wenn sich jemand noch in der Ausbildung befindet, Kindergeld bekommt und ein Beschäftigungsverbot ausgestellt wurde, erhält man dann weiterhin das Kindergeld bis die Elternzeit oder der Mutterschutz beginnt oder steht es einen gar nicht mehr zu? Weil den Lohn bekommt man ja auch weiterhin gezahlt. Vielen lieben Dank
Kindergeld bekommt man unabhängig davon ob man arbeitet oder nicht.
Solange du nicht über die Altersgrenze kommst, sollte alles gut sein.
Du meinst sicherlich das Kindergeld für dich selbst. Am besten du fragst da direkt bei der Familienkasse nach. Normalerweise hast du durch ein Bv keine Nachteile und bekommst ja ganz normal dein Gehalt weiter. Frage aber mal wie es bei dem Mutterschutz und in der Elternzeit ist. Das solltest du auf jeden Fall vorher klären.
In der Regel, bekommst du es auf jeden Fall bis Ende des Mutterschutzes. Wie es danach geregelt ist, weiß ich nicht. Aber eine bekannte wurde während der Ausbildung schwanger und hat während der elternzeit für sich keines mehr erhalten.
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