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Berechnung Elterngeld bei Arbeitnehmern, von was gehen die aus?

hipp-brandhub
Berechnung Elterngeld bei Arbeitnehmern, von was gehen die aus?

Suechen

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Nettolohn - Bruttolohm - letzte 12 oder letzte 36 Monate? Lieben Dank!


lara-sophie06

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Antwort auf Beitrag von Suechen

ich musste die Lohnnachweise der letzten 12 Moante einreichen, du bekommst den prozentsatz vom Netto


HSVMarie

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Antwort auf Beitrag von Suechen

ich musste die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate einreichen. Mit dem Kindergeld zusammen, bekomme ich netto ungefähr das, was ich vorher auch netto hatte.


Waity

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Antwort auf Beitrag von Suechen

Guten Morgen! Es ist aber zu berücksichtigen, dass (ich glaube seit 2011) Sonderzahlungen nicht mehr berücksichtigt werden. Ich bekomme z.B. 13 Gehälter und am Jahresende eine dicke Bonuszahlung. Die werden beim Nettolohn ausgeklammert und nicht berücksichtigt... Schade, war vorher anders!!! Also nur der "reguläre" Monatslohn/-gehalt. LG Waity


Kuschelwundertüte

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Antwort auf Beitrag von Suechen

Die gehen vom Nettolohn aus. Aber den berechnen sie ohne Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Schichtzuschläge werden aber in der Regel berücksichtigt. Im Normalfall rechnen sie mit den letzten 12 Gehältern vor dem Mutterschutz. Wenn du aber ein BV bekommst/hast gehen sie von da an 12 Monate rückwärts, wenn du dadurch einbußen hast. Ich z.B. bin Schichtarbeiter und seit Sep. im BV. Dadurch bekomme ich weniger Geld, da mir die ganzen Schichtzuschläge fehlen. Von daher musste ich vom Sep. ab 12 Monate zurückrechnen. Du bekommst auch nur, ich glaube 67 % davon. Wenn du aber unter 1000 € liegst, wird der %-Satz in Schritten angeglichen. Aber am besten kommst du immer, wenn du mal auf der Elterngeldstelle vorbeischaust und alle Fragen vor Ort klärst. So habe ich das gemacht und das war super hilfreich.