Lula9
Hallo ihr Lieben! Mein ET ist morgen (wuuuuuuh) , aber davon dass es losgeht ist noch nix zu merken. Ich habe echt Schiss, dass am Ende eingeleitet werden muss.. jetzt hat sich bei mir folgende Frage eingeschlichen: Mein Mann möchte ab Geburt Elternzeit nehmen. Das bedeutet ja er ist zuhause ab dem Moment wo es losgeht. Wie ist’s denn wenn eingeleitet werden muss? Zählt dann der Einleitungstermin? Viele Grüße Lu
Es zählt ab der Geburt also wenn das Kind das Licht der Welt erblickt hat. Wenn die Einleitung mehrere Tage geht, muss das evtl mit Urlaub oder so überbrücken.
egal was vorher oder hinterher ist und auch unabhängig vom errechneten Termin, gilt für die Elternzeit und auch für die einzelnen Lebensmonate fürs Elterngeld der Tag der tatsächlichen Geburt
Er wäre ab der Geburt zu Hause, nicht wenn es losgeht oder wenn eingeleitet wird. Eine Einleitung kann durchaus mal Tage dauern.
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