Mitglied inaktiv
Das KH stellt ja nach der Geburt des Kindes die Geburtsurkunde aus. Normalerweise erfolgt das ja auf den Nachnmanen der Mutter. Unser Kleiner soll den Nachnamen meines Freundes bekommen. Wen muss ich darüber im KH informieren??? Oder muss ich das schon vor der Geburt bei irgendeinem Amt machen? LG, Nicole
Hallo Nicole, glaube nicht, das es so ohne weiteres möglich ist, das Dein Kleiner den Nachnamen Deines Freundes bekommt, wenn Ihr nicht verheiratet seid. Informiere Dich da auf jeden Fall vorher beim zuständigen Standesamt. Ich vermute mal, das Ihr erst nach der Entbindung heiraten wollt, und Du deshalb dem kleinen jetzt schon den Namen geben willst. Das ist aber hinterher auch kein Problem. Denn wen ihr heiratet und er die Vaterschaft anerkennt so kann dann der Nachname Deines Sohnes noch "legetimiert" werden! Liebe Grüsse Elke
Hallo, mein jetziger Mann und ich waren bei unserem 1. Kind noch nicht verheiratet und ich wollte auch dass er gleich Papas Namen bekommt. Wir sind zum Jugendamt und Ingo hat dann eine Vaterschaftsvoranerkennung gemacht. Da werden ein paar Papiere ausgefüllt die Du dann auch unterschreiben musst. Ich finde es sehr sinnvoll...vor allem wenn man sowieso mal vorhat zu heiraten. Da spart man sich die Adoption die sonst ohne dieser Vaterschaftsvoranerkennung nötig wäre. und es kostet nichts... :c) also schnell dahin *g* lg Käferchen
Hallo Nicole, Du kannst auf jeden Fall Deinem Kind schon gleich nach der Geburt den Nachnamen des Vaters geben. Wir sind auch unverheiratet und ich möchte, daß unser Mäuschen den Namen vom Papa bekommt :-) Wie es genau läuft, ist glaub ich von Bundesland zu Bundesland verschieden, informier Dich beim Krankenhaus oder beim Standesamt. LG Jaqueline
oT
also ich wollte eigendlich auch, dass mein grosser gleich den namen seines vaters bekommt - ging bei uns nicht, weil ich noch verheiratet war. aber das ist ne andere geschichte. normalerweise vorher vaterschaft anerkennen und dann beide eltern angeben, welchen familiennamen das kind tragen soll - dabei ist völlig unerheblich, ob ihr verheiratet seid. im übrigen ist es grosser unsinn, dass der leibl. vater nach der eheschliessung sein kind adoptieren muss, damit kind seinen namen erhält. unsere beiden jungen bekommen bei unserer eheschliessung automatisch den familiennamen. unsere standesbeamtin sagte, dass das so üblich ist, wenn die vaterschaften anerkannt sind und die kinder unter 5 jahre (oder bis 5 jahre? *weissnimmergenau) sind. lg petra mit max und vincent
Du sagst ja selbst...wenn man die Vaterschaft vorher anerkennt dann muss man das Kind nicht adoptieren. Wenn dies aber nicht passiert und die Kinder 3!! Jahr alt sind müssen sie extra adoptiert werden. Das wird auch mein Schwager in Spe machen müssen...das mädel ist 3 1/2 und die Vaterschaft wurd nicht offiziell anerkannt. Sie glaubens mir auch nicht aber ich habe mich genau beim Jugendamt erkundigt. Ist also kein Quatsch was ich schreibe. lg Käferchen
naja, wenn er die vaterschaft nicht anerkannt hat, kann das sein - weiss ich nicht. allerdings, irgendjemand muss doch als vater in der geburtsurkunde eingetragen sein? lg petra
Hallo Nicole, das mit dem Nachnamen ist ganz problemlos. Im Krankenhaus , wenn du dein Kind anmeldest,wirst du entweder gefragt, welchen nachnamen das Kind bekommen soll oder falls die einfach von deinem Namen ausgehen, sagst du halt einfach, daß es den namen des vaters bekommen soll ! Dazu muß dann natürlich die vaterschaftsanerkennung vorliegen, aber die habt ihr ja wohl schon. Mehr Aufwand ist das nicht, die ganzen unterlagen gehen dann ans Standesamt und das stellt die urkunden aus. LG Chrisu
ot
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