Mitglied inaktiv
Hallo, ich mache mir etw. Sorgen um meine Schwester(ET+18) die seit Mo im KKH ist. Gerstern hatte sie mich angerufen und mir mitgeteilt dass sie heute einen Kaiserschnitt bekommen soll wenn Rizinusöl am Abend nix bringt!!! Leider hat sie bei dem Gespräch die Karte leer telefoniert und das neue Handy ihres Mannes ist Akkutechnisch ausgegangen (Er ist die ganze Zeit bei ihr im Familienzimmer). Sie war am Tel. ziehmlich aufgelöst (hatte sich eine Hausgeburt gewünscht) wenn das jetzt ein KS wird, wird jede weitere Geburt auch ein KS (sie hat bereits eine Tochter per NotKS bekommen) Ich weiß ja in welchem KKH sie ist, soll ich da mal anrufen??? Die dürfen mir doch keine Auskunft geben! oder? Danke Anna
Ich würde mal anrufen wenn es deine Schwester ist dann müssten die dir auch Auskunft geben !!
sie dürfen dir als schwester auskunft geben. lg
Hm, schwierig. Also wenn es dir möglich ist dann fahre doch im KH vorbei, ansonsten must du den Versuch wagen ob du Auskunft bekommst oder nicht. Offiziell dürfen sie dir keine Auskunft geben, könnte ja jeder anrufen und sich als Schwester ausgeben. Dafür ist die Schweigepflicht da! LG Sabine
Geburtsdatum oder ähnlichen fragen. War bei meiner Mama auch so, als sie auf der Intensivsation lag und ich angerufen habe, da hat mir der behandelnde Arzt auch nach ihrem Geburtsdatum gefragt, das er auch sicher sein konnte das ich wirklich ihre Tochter bin... Danach hat er alle meine Fragen beantwortet... Wünsche Deiner Schwester alles gute LG Iris
Auch wenn du die Schwester bist, müssen sie dir am Telefon keine Auskunft geben!!! Könnte ja auch jemand anders sein!! Manche machen das, manche nicth!! Fahr am besten hin wenn es geht!! LG Frauke
Hm, also nochmal. Ich bin Krankenschwester und die Schweigepflicht sagt aus dass man niemanden telefonisch Auskunft erteilen darf, und persönlich letztendlich auch nur im Einverständnis mit dem Patienten. Wenn euch doch jmd Aukunft erteilt dann ist das schön und nett, aber an sich nicht korrekt. LG 2hearts
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Hallo Anna, sie dürfen dir keine Auskunft geben, das wäre eine Verletzung der Schweigepflicht. Du kannst aber zB anrufen und deiner Schwester was ausrichten lassen. zB dass du dir Sorgen um sie machst und dich fragst, wie es ihr denn geht. LG, Silke