Mitglied inaktiv
Hallöle, ich wollt mal fragen was es mit Aufenthaltsbestimmungsrecht auf sich hat. Habs schon oft gehört hab mit meinem Partner geteiltes Sorgerecht deshalb hab ich immer angenommen das wir die gleichen Rechte haben oder? LG
Das ABR liegt bei euch beiden - es sei denn, es gibt Gründe, die ein Gericht dazu veranlassen könnte, es einem von euch beiden seperat zuzusprechen und es vom gemeinsamen Sorgerecht abzukoppeln. Das ABR ist also bei euch im gemeinsamen Sorgerecht verankert, kann aber ggfs. als einzelner Bestandteil vor Gericht gehändelt werden. Wenn zb. dein Partner den Verdacht hat, dass du mit dem Kind ins Ausland abhauen willst, dann kann er vor Gericht das ABR zugesprochen bekommen. Umgekehrt genauso. Das ABR bestimmt, wo sich das Kind/die Kinder aufhalten. Also bei wem und wie lange.
Achso danke, ich hab das in der letzten Zeit total oft gehört und wollt mal wissen was es nun damit auf sich hat LG
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