Mitglied inaktiv
Hallo, weil ilch eben die andere Frage gesehen habe. Dadurch, das ich in meinen alten Job nicht mehr zurückkehren kann später (hat verschiedene Gründe) werde ich den zum 01.02. kündigen. Nun frag ich mich, muß ich mich dann arbeitslos melden? Denn ich habe 3 kids, dazu noch im EZU und nr. 4 ist ja unterwegs. ALG würde ich wohl sowieso nicht erhalten, da ich im Beamtenverhältnis war. viele grüße tine
Wenn Du im EZU bist oder gehst, kannst Du Dich natürlich nicht beim AA melden. Stehst ja dann dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Ansonsten würde ich einfach mal bei AA anrufen, eigendlich können die da Auskunft geben. Maren
Die letzten 10 Beiträge
- Xonvea aufhören - Erfahrungen?
- Hohe triglyceridwerte und cholesterinwerte
- Erfahrungen erster Ultraschall
- Beruhigende Worte wanted :(
- Schwangerschaft 10 Tage zurück
- Kindsbewegungen und Gewichtszunahme
- 6+3 leere Fruchthöhle?
- 10. SSW Bluttropfen am Toilettenpapier - Fehlgeburt?
- Clearblue Frühtest / Wochenbestimmung
- Ramzi Methode - kann jemand die richtig anwenden?