Elternforum Schwanger - wer noch?

Arge, EGV , BV

hipp-brandhub
Arge, EGV , BV

johanna x3

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Hallo ich brauche mal wieder hilfe Wenn man ein Beschäftigungsverbot vom Fa hat und aber ne eingliederungsvereinbarung unterschrieben wurde ist die EGV damit ungültig? und das Bv ist das trozdem gültig? Falls es hilft..... Die EGV wurde mir VOR dem BV zugeschickt per post naja aber ich hab se unterschrieben und zusammen mit dem BV zur Arge geschickt. Is das Bv trozdem gültig? und was ist jetzt mit der EGV ?


mf4

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Antwort auf Beitrag von johanna x3

hm... heißt die BV, dass du GAR NICHTS arbeiten sollst/kannst? Dann würde ich meinen (Vermutung!), dass du auch keine Bewerbungen schreiben musst. Termine würde ich wahrnehmen im Amt bzw. nachfragen, ob man die nun weglassen kann.


johanna x3

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Antwort auf Beitrag von johanna x3

Ja, Also ich hab vom Fa ein absolutes Beschäftigungsverbot bekommen! Damit muesste doch die EGV auch wenn sie unterschrieben ist ungültig sein?


mf4

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Antwort auf Beitrag von johanna x3

Das würde ich meinen, denn die EGV beinhaltet ja Bewerbungen... für was, wenn man nicht arbeiten kann/darf.


johanna x3

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Antwort auf Beitrag von johanna x3

Dumme frage aber das gilt doch dann auch fuer maßnahmen? Und es ist doch egal also Die EGV wurde mir per post zugeschickt und ich hab sie heute mit der BV zusammen wieder zur Arge geschickt allerdings unterschrieben... aber das macht doch trozdem kein unterschied oder?


mf4

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Antwort auf Beitrag von johanna x3

Ich denke nicht, dass man eine Schwangere zu einer Maßnahme schickt und sollte das passieren und du darfst nur nicht körp. arbeiten dann wäre sowas vielleicht Pflicht. Ist aber auch mal wieder nur eine Vermutung (frage da mal im Amt nach). Die EGV ist gültig, wenn sie von dir und von der SB unterschrieben ist.


jenny2204

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Antwort auf Beitrag von johanna x3

Soweit ich weiß ist die EGV ungültig. Auch wenn du bspw. kein BV hast hättest du trotz Arge Elternzeit bspw. von daher kann ich es mir gar nicht anders vorstellen wie so :)


sickandstrange

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Antwort auf Beitrag von johanna x3

Meiner meinung nach gilt das BV


Mami-Franzi19

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Antwort auf Beitrag von johanna x3

Mein FA stellt so gar kein BV aus. Erst wenn arbeit vorhanden ist. Er sagte das BV würde beim Amt auch gar nix bringen.