Mitglied inaktiv
Hallo! Ist hier jemadn während der Arbeitslosigkeit schwanger geworden? Bekomme ich dann keine Bezüge mehr oder doch bis zum MuSchu???? LG Helena
Hallo! Bis zum Mutterschutz bist Du beim Arbeitsamt gemeldet und erhälst auch AL-Geld. Zu Beginn der MuSchu-Frist erhälst Du von Deinem zuständigen Arbeitsamt den Aufhebungsbescheid für das AL-Geld und die Bescheinigung zur Beantragung von Mutterschatsgeld. Bei Deinem Arzt musst Du dann die 6Wochen-Bescheinigung abholen und zusammen mit den Unterlagen zu Deiner Krankenkasse gehen. Dort kannst Du dann das Mutterschaftsgeld beantragen, welches der Höhe des AL-Geldes entspricht. LG, Nicoel (ET-13)
hallöchen, ich bin auch während der arbeitslosigkeit schwanger geworden und habe bislang immer mein geld in voller höhe noch vom arbeitsamt bekommen. jetzt fängt für mich der mutterschutz 6 wochen vorher an und ab jetzt zahlt dann die krankenkasse! danach muss ich mich entscheiden, ob weiterhin arbeitssuchend oder doch sozialamt.. werde sehen... du solltest die schwangerschaft nur dem arbeitsamt melden (wegen der vermittlungsfähigkeit)! bei mir gab es keinerlei probleme. habe in der schwangerschaft auch kein jobangebot bekommen! also.. alles kein problem! liebe grüsse und alles gute tanja
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