Mitglied inaktiv
Ich glaube, dass schon viele gefragt haben ... sorry, wenn ich damit auch noch komme. Aber es liegt folgendes an: 2007 kommt ja das Baby und ich werde für 2 Jahre Elternzeit einreichen; möchte aber nach dem MuSchu gerne für die Firma ein paar Stunden in der Woche arbeiten. Bin ich dann wieder kündbar oder ist das dann ein 400 Euro Job? Und wie sieht es mit dem Elterngeld aus (ich darf ja bis zu 30 Std. die Woche arbeiten). LG Sanne
Ich bin im zweiten Jahr der Elternzeit und arbeite 30 Stunden. Dafür habe ich von meiner Firma einen extra Vertrag für diese Zeit gekommen. Mein Gehalt bekomme ich als normalen Lohn wie immer, nur eben etwas reduziert, weil ich ja 8,5 Std. weniger arbeite als sonst Vollzeit. Nach Ablauf der Elternzeit gilt der alte Vertag wieder. Wie das mit dem neuen Elterngeld aussieht, kann ich allerdings nicht sagen... LG, Kathrin
Hallo Kathrin, danke für die Info! Schön, dass es möglich ist, für den "alten" AG weiterzuarbeiten, während der Ursprungsvertrag ruht. Weisst Du auch zufällig, ob man in dieser Zeit kündbar ist? LG Sanne
...soviel ich weiß, genießt du den Kündigungsschutz weiter, auch wenn Du in der Elternzeit arbeitset... Liebe Grüße, Simone
..stimmt: Du bist in der Zeit nicht kündbar!!! LG, Kathrin
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