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Antrag Elterzeit für Arbeitgeber:

Antrag Elterzeit für Arbeitgeber:

Mitglied inaktiv

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Ab welchem Datum muss ich beantragen? Geburtsdatum oder der erste Tag nach dem Mutterschutz? Danke schon mal Gruß


Mitglied inaktiv

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Huhu, sofort nach der Entbindung. Vorher kennst du ja das Geburtsdatum nicht. Der Antrag auf Elternzeit muss 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit beim AG vorliegen. Das heisst ganz konkret. Spätestens 1 Woche nach Entbindungstermin beantragen.... LG Sugar


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Also trag' ich da ein von "Geburtsdatum" ab ein Jahr...richtig verstanden??


Annett23

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du hast ja noch 8 wochen mutterschutz nach der geburt, also nimmst du elternzeit ab ende des mutterschutzes. je nachdem wie lange du dann nehmen willst 1 oder 2 jahre, schreibst du halt, bis einen tag vor dem 1. oder 2. geburtstag von deinem kind. oder halt 3 jahre, wie du das willst.


Mitglied inaktiv

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Ja, würde ich so sehen. Wobei mein AG mir mitgeteilt hat, das ich mich für 2 Jahre festlegen muss. Die Gesetzeslage ist da wohl strenger geworden. Du kannst also Pech haben und sagen ich nehm jetzt erstmal ein Jahr. Innerhalb diesen Jahres überlegst du dir dann das du noch ein zweites dranhängen möchtest. Und da kann dein AG wenn er dich nicht mag, einen Strich durch die Rechnung machen und sagen. Nö, gibbet nicht. Also mir wurde es so empfohlen, weil ich noch nicht genau weiss, ob ich ein oder zwei Jahre nehme. Ich beantrage ein Jahr Elternzeit und das zweite Jahr dann Elternzeit in Teilzeit. Dann kann ich mir noch immer überlegen ob ich wirklich arbeiten gehe, oder zuhause bleiben. Der AG muss einfach wohl nur wissen, das die Möglichkeit besteht, das du im zweiten Jahr doch noch nicht wiederkommst. Das dritte Jahr Elternzeit kannst du dir aufsparen bis das Kind 8 Jahre alt ist. Ganz schön kompliziert das ganze.... Hoffe ich konnte etwas helfen. LG Sugar


Mitglied inaktiv

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Nee das Problem habe ich nicht, da mein AG meine Schwiegermama ist. Eigentlich bräuchte ich auch den blöden Antrag nicht, aber sicher ist sicher. Ich habe auch schon mit ihr gesprochen, ich werde erstmal 1 Jahr Elternzeit machen und mir dann überlegen, ob ich noch das 2. Jahr Landeserziehungsgeld beantrage und zu Hause bleibe. Ich denke nicht, dass es da Probleme geben wird. Ich danke Euch allen! Gruß