Mitglied inaktiv
Es stimmt doch, dass ich mit Geburt entscheiden muss, wie ich meine Elternzeit nehme, ja? Muss mein Partner sich denn auch gleich mit Geburt entscheiden, wie und ob er Elternzeit nimmt? Ist ein wenig schwierig weil er gerade erst nen neuen Arbeitgeber hat. Kann er sich also im Januar noch entscheiden, ob er Elternzeit nimmt oder ist das dann zu spät? ET ist 23.9.
Man beantragt die Elternzeit frühestens 8 Wochen, aber spätestens 7 Wochen vor Beginn. Das heißt für deinen Mann, wenn er ab Geburt Elternzeit nimmt, dass er 8 Wochen vor ET die Elternzeit ab Geburt beantragt. Dann greift nämlich erst der Kündigungsschutz. Wenn er erst später in Elternzeit gehen möchte, dann entsprechend wieder die 8 Wochen vorher. Du musst deine Elternzeit, wenn sie direkt im Anschluss an den Mutterschutz sein soll, einfach in der Woche nach der Geburt anmelden. Es empfiehlt sich dem Mann das alles schon ausgedruckt hinzulegen, so dass er nur noch das Datum der Geburt einträgt und dann abschickt oder direkt vorbeibringt. Deiner Elternzeit direkt im Anschluss an den MuSchu muss der Arbeitgeber übrigens nicht zustimmen, die muss er so hinnehmen. Deinem Mann muss er die genehmigen! lg Sasumm
spätetestens eine woche nach der geburt muss der antrag bei ag sein!
... aber auch für meinen Freund?
Nein er muss das spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit beantragen. Wichtig für ihn ist, dass er nur 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit Kündigungsschutz hat. Deswegen hat er auch nur eine Woche Zeit! Will er direkt nach der Geburt in Elternzeit gehen, dann muss er die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor dem errechneten ET beantragen. lg Sasumm
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