Mitglied inaktiv
Hab heute gehört, dass man nach einer FG in einer erneuten SS Anspruch auf ne Hebamme hat. Weiß da jemand was davon? LG, Maliki
Liebe Maliki, du hast sowohl direkt nach einer FG Anspruch auf Hebammenhilfe im Rahmen der Nachsorge - also innerhalb des "ersten Mals". Wenn du wieder schwanger bist, hast du ohnehin Anspruch auf Hebammenleistungen - im Rahmen der Vorsorge. Dieser Anspruch hat nichts damit zu tun, ob du vorher ne FG hattest oder nicht. Hoffe, deine Frage ist damit beantwortet. Ansonsten melde dich einfach nochmal. Liebe Grüße Wolke
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