Nomadin13
Wenn die Frau Schweizerin, der Mann Auslaender ist, die beiden noch nicht verheiratet sind (Heirat ist aber beabsichtigt und die Frau will den Namen des Mannes annehmen), der Mann eine Vaterschaftsanerkennung macht - kann das Kind den Nachnamen des Vaters bekommen?
Ja hier geht das in Deutschland , in der Schweiz keine ahnung bestimmt oder ?
Das hängt leider vom Wohnkanton ab, pauschal kann ich dir das nicht sagen. Tut mir leid. Jede Gemeinde bzw. Kanton kann das individuell handhaben... da musst du dich unbedingt bei der WOHNGEMEINDE erkundigen UND sicherheitshalber auch noch bei der nächst grösseren Stadt in deinem Wohknanton (wir bekamen damals eine Fehlinformation)... diese ganzen Gesetzgebungen werden auch mit Freude alle 5-6 Jahre neu verhandelt... darum ist es immer etwas anders... Frag unbedingt dort nach UND lass es dir wenn möglich schriftlich geben. Dann seid ihr auf der sciheren Seite. Du kennst ja diesen ganzen bürokratischen Mist.... Liebe Grüsse
Vielen Dank fuer deine Antwort - und ja, von Buerokratie kann ich auch ein ganzes Repertoire an Liedern singen.... leider.... Hoffe, dass das mit dem schriftlich geben klappt, das waere wirklich am "sichersten". Ganz herzlichen Dank, Nomadin
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