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ALG2 und Mutterschutz/Erziehungszeit - wer kann mir helfen?

hipp-brandhub
ALG2 und Mutterschutz/Erziehungszeit - wer kann mir helfen?

Mitglied inaktiv

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Hallo Bin im Moment ein wenig ratlos - habe mir zwar heute einen Termin bei der Caritasberatung geben lassen, aber der ist erst in einer Woche... und bis dahin könnte ich etwas Rat oder Beruhigung brauchen. Erstmal vorneweg (ist ja nicht ganz unwichtig): ich bin derzeit Alleinerziehend. Wie sieht das denn aus, wenn ich in den Mutterschutz komme (ist ja nicht mehr so lange hin, bin jetzt 32. SSW), bekomme ich dann noch irgendwelche Gelder? Ich sollte ja trotz allem weiterhin meine Miete bezahlen und auch würde ich gern hin und wieder was essen. Mutterschaftsgeld bekomme ich ja keines (das war aber früher auch anders, oder? soweit ich mich erinnere, habe ich bei meinem ersten Sohn Geld von der KK bekommen während des Mutterschutzes. Aber damals gabs ja auch noch kein H4) Und wie ist das mit Erziehungszeit/-Geld? Darf ich als arbeitslose Mutter Erziehungszeit nehmen, oder "muß" ich mich dem Arbeitsmarkt nach dem Mutterschutz wieder zur Verfügung stellen? Wenn ich Erziehungszeit nehmen darf, kann ich dann auch Erziehungsgeld beantragen? Läuft das heutzutage auch noch über das Jugendamt? Ich blick einfach nicht durch und bei den eventuell zuständigen Behörden/Ämtern bekommt man ja auch ständig widersprüchliche Auskünfte. Kann mir von euch jemand schon ein wenig Licht ins Dunkel bringen?


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Stelle am besten mal deine ganzen Fragen an Nicola Bader hier im Forum unter folgendem Link: http://www.rund-ums-baby.de/recht/ Sie kann dir auf jeden Fall die richtige und kompetente Antwort auf all deine Fragen geben. Gruß Sylvia


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Ich kenne mich da nicht so aus, aber Elterngeld steht dir auch zu, ich glaube in Höhe von 300€ mtl. Elternzeit nimmt man ja bei seinem AG, aber wenn du keinen hast. Hast recht, ist wirklich alles unübersichtlich. Hoffe, jemand anders kann dir besser Auskunft geben.


Mitglied inaktiv

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du bekommst ganz normal dein hartz4 nur halt für den kleinen zwerg dann halt mehr und die 300euro elterngeld dazu! Elternzeit kannst du sagen wie lange du die nehmen willst erst wenn du z.b. sagst 2jahre und die sind rum musst du dich wieder melden! aber aufpassne ob durch die schwangerschaft vielleicht noch ein restanspruch auf alg1 vorliegt war bie mir nämlich der fall und das hatte ich nicht gewußt und somit ging mir geld verloren


Mitglied inaktiv

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Bei mir war es so das ich bis der Kleine 3 war nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stand. Und wie schon geschrieben wurde, ALg 2 bekommst du weiterhin, und noch etwas mehr wegen dem Baby dann und außerdem 300€ Erziehungsgeld.