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ALG1 Meldung nach Elternzeit - kennt sich jemand aus?

hipp-brandhub
ALG1 Meldung nach Elternzeit - kennt sich jemand aus?

Happymom6784

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Hallo zusammen, ich habe bevor ich in Mutterschutz und Elternzeit gegangen bin, ALG1 bezogen, allerdings nur 9 Monate, habe also noch auf 3 Monate Anspruch. Jetzt läuft mein Elterngeldbezug im Juni aus, muss ich mich jetzt auch die 3 Monate vorher arbeitssuchend melden oder reicht es wenn ich im Mai hingehe. Ich werde aber auch nur 1 1/2 Monate beanspruchen, da ich danach wieder in MuSchu bin. Kann mir jemand verlässlich sagen wann ich mich melden muss? Und auch wie hoch die Chance stehen, das ich dann wieder für die 6 Wochen in irgendeine Maßnahme gesteckt werde? Danke schonmal im Voraus! LG


Sto86

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Antwort auf Beitrag von Happymom6784

Hallo, erstmal Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft. Ja du solltest dich 3 Monate vorher melden und nein ich denke nicht, dass sie dich in eine Maßnahme stecken, da es eine absehrbare Zeit ist und du ja auch gleich wieder zu Anfang der MuSchu-Zeit abgemeldet wirst.


mf4

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Es reicht, wenn du bei Ablauf der EZ hin gehst aber vorher kann nicht schaden, weil Bearbeitung, Geld usw. ja auch Wochen dauern kann. Meines Wissens zählt EZ mit und du müßtest wieder 1 Jahr Anspruch auf ALG1 haben. Zumindest war das bei mir so (hatte aber länger EZ, wegen 2 Kindern). also ohne Gewähr Die Maßnahme verstehe ich nicht? Willst unbedingt eine oder lieber keine? Wenn du eine willst dann frag doch im Amt nach, ob sie was haben. Das man eine gleich nach EZ machen "muss" denke ich eher nicht. Da sind sicher erst einmal andere "dran".


Happymom6784

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Antwort auf Beitrag von Happymom6784

Nein, um Gottes Willen, nicht nochmal so ne alberne Veranstaltung ;-) Ich musste ein Bewerbertraining machen, obwohl eigentlich keiner verstanden hat, was ich da sollte, aber so stand ich natürlich in keiner Statistik drin.. Naja, ich werde morgen mal versuchen, da anzurufen und jemand ans Telefon zu bekommen, der sich auskennt. Danke!


Mathea2010

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Antwort auf Beitrag von Happymom6784

Hallo, hab vor Elternzeit bei der Arbeitsagentur gearbeitet. Du musst dich spätestens am letzen Tag der Elternzeit arbeitslosmelden. EZ zählt mit und du hast wieder Anspruch auf ein Jahr Alg1. Ob du in ne Maßnahme gesteckt wirst weiß ich nicht. Hängt von Beruf und vom Sachbearbeiter ab. Es gibt einen kleinen Trick wie du um die Maßnahme herum kommst. Meld dich einfach auf Teilzeit, also unter 35 Stunden die Woche. Die meisten Maßnahmen sind auf Vollzeit ausgelegt. Du hast dann zwar ein bissl weniger geld aber dafür musst du auch nicht an irgendwelchen sinnlosen Maßnahmen Teilnehmen. LG