Nini
hallo ihr lieben, ich bin neu hier und habe mal gleich eine frage....ich habe einen neuen job seid zwei monaten und bin jetzt in der 6ssw ich würde meinem chaff das am liebsten so schnell wie möglich sagen wollen da ich dann nicht mehr alleine stehen muß auf arbeit und ich andere arbeitszeiten habe.ich habe es damit so eilig weil ich schon zwei fehlgeburten hatte und nichts riskieren will was nicht sein muß vielleicht könnt ihr mir ja helfen ....ganz lieben gruß nini
"Schwangerschaft und Mutterschutzgesetz Das Mutterschutzgesetz schützt die Schwangere vor Kündigungen des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann nicht wirksam kündigen, wenn er von der Schwangerschaft weiß oder wenn ihm die Schwangere innerhalb von 2 Wochen nach der Kündigung die Schwangerschaft anzeigt." Gruß
Ab sofort....auch wenn dein chef es nicht weiss das du schwanger bist...wuerde er dir jetzt kuendigen und innerhalb von zwei wochen belegst du das du schwanger bist muss die kuendigung zuruckgenommen werden....
etwas falsch formuliert (nicht böse auffassen)
du musst wenn er dir kündigt beweisen (also mit nem Zettelchen vom FA) das du zum Zeitpunkt der Kündigung schon schwanger warst. (hat ne freundin von mir durch gemacht) und der Kündigungsschutz und das Mutterschutzgesetz gilt ab sofort.
aber gib einfach bei google Kündigungsschutz und Mutterschutzgesetz ein dann findest du schon die richtigen antworten.
allen schon mami´s noch einen schönen Muttertag und allen erst werdenden Mami´s noch eine schöne Schwangerschaft.
Hast du einen unbefristeten Arbeitsvertrag??? Dann kann er dir nicht kündigen!!!! Sollte dein Vertrag z.B. in 4 Monaten auslaufen, ist dein Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet deinen Vertrag zu verlängern. Klingt hart ist aber leider so...leider musste oder muss eine Freundin von mir da auch gerade durch. Die Arbeitgeber können nicht kündigen solange dein Vertrag noch läuft,aber müssen ihn auch nicht verlängern. Meine Freundin ist deshalb ab 1.7. Arbeitslos obwohl sie schwanger ist,da ihr Vertrag am 30.6.ausläuft und der AG ihn nicht verlängert. Lg Blue
Wenn Du einen unbefristeten Vertrag hast, dann ab Eintreten der Schwangerschaft, selbst wenn der AG nichts darüber weiss. Das gleiche gilt auch wenn ein Probezeit vereinbart wird, sprich Mutterschutzgesetz steht über Probezeit. Etwas anderes ist, wenn Du einen befristeten Vertrag hast. Der AG kann Dich nach wie vor nicht vorzeitig kündigen, ist aber selbstverständlich nicht verpflichtet, den Vertrag nach dessen Ablauf zu verlängern. Wenn es Dir an dieser Stelle und diesem AG etwas liegt, würde ich Dir raten, vor dem Gespräch mit dem Vorgesetzten zu überlegen, wie es nach der Geburt weitergehen soll, am Besten mit einer Möglichkeit, die etwas entgegenkommen für den AG suggeriert (z.B. Teilzeit in Elternzeit, Heimarbeit in Elternzeit wenn möglich etc.). Der AG sollte nämlich in der Regel nicht gerade glücklich darüber sein, wenn die frisch eingestellte und eingearbeitete Arbeitnehmerin nach nur zwei Monaten schwanger wird.
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