Elternforum Schwanger - wer noch?

Ab wann Arbeitgeber informieren`?

Ab wann Arbeitgeber informieren`?

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Hallo, wann habt ihr euren Arbeitgeber über diess informiert, oder wann wollt ihr es tun? Laut der Tabelle, sollte ich es bereits nächste Woche tun. Oder sollte man das abwägen, was man beruflich macht. Um so eher es der arbeitgeber wei, umso schneller kann er Maßnahmen ergreifen. Lieben gruß ilka


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also ich habe es im November erfahren das ich schwanger bin und habe meinen AG kurz vor Weihnachten informiert, aber auch nur weil ich hätte die Feiertage arbeiten müssen. Ansonsten darfst du ja dann nur noch maximal bis 20 Uhr arbeiten und am WE garnicht mehr und ich bin auch an Wochenenden und bis 24 Uhr arbeiten gegangen.


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Ich arbeite in der Altenpflege. Also auch amWe und teilweise bis nach 20 Uhr. und muss ständih schwer heben und lagern


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Dann würd ich den Arbeitgeber sofort informieren, er muß dann die Arbeitszeiten regeln


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dann informiere ihn sofort, weil wie gesagt schwer heben darft du auch nicht. Sobald du denn Mutterschaftspass vorlegst ändern sich deine Arbeitszeiten. Also zack zack


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Du darfst übrigens weiterhin am WE arbeiten wenn du in der darauffolgenden Woche diese Tage ausgleichen kannst! Du darfst aber nicht vor 6 und nicht nach 20 Uhr eingesetzt werden und auch nicht alleine als Vollkraft arbeiten, es muß also in der gleichen Schicht eine ausgebildete Pflegekraft(kein Pflegehelfer!) arbeiten!


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also zu mir wurde gesagt keine Sonn und Feiertage mehr. Sonst wäre ich heute auch nicht zu Hause. Steht auch so im Mutterschutzgesetz, laut meines AG


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Aber erst muss mir der Arzt die SS doch offiziell bestätigen; oder? Ich hoffe mal, das sich dann morgen auch gleich einen termin bekomme.


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http://bundesrecht.juris.de/muschg/__8.html 4.Punkt!


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Dein Frauenarzt muß dir ne Bescheinigung für den Arbeitgeber ausstellen, da steht dann auch der vorraussichtliche ET drauf und den Beginn des Mutterschutzes. Unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html kannst du alles nachlesen!


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Sofort! Alle Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes greifen erst dann (auch Kündigungsschutz etc.) Dot