Elternforum Schwanger - wer noch?

13 SSW und Mann weg

13 SSW und Mann weg

Lexi22021985

Beitrag melden

Hallo ihr lieben, Nachdem ich nun ohne Mann da stehe stellt sich mir die Frage was mir wohl zusteht in der Elternteil? Bekomme ich Wohngeld bzw ab wann bekommt man wohngeld? Oder hab ich andere Ansprüche als Alleinerziehende? Vielleicht hat ja jemand Erfahrung


nita83

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lexi22021985

Hallo, lass dich doch mal beraten mutter kind Stiftung können dir da mehr zu sagen. Wenn dein Einkommen zu gering ist wirst du stütze bekommen und unterhalt für das kind. Lg nita


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lexi22021985

Du kannst mit oder ohne Mann natürlich WG beantragen. Wenn das WG nicht den Bedarf deckt hast du Anspruch auf ALG2, ab SSW 12 hast du bei ALG2 Anspruch auf Mehrbedarf für Schwangere und du kannst einen Antrag stellen auf Erstausstattung. Mehrbedarf als Alleinerziehende hast du erst, wenn das Kind da ist. Es sei denn es gibt schon Kinder. Mann? EHEmann? Dann ist er dir gegenüber auch nun in der Trennungszeit unterhalspflichtig. Wenn das Kind da ist steht dir von ihm Unterhalt fürs Kind zu und für dich.


Lexi22021985

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lexi22021985

Er ist nur mein Freund gewesen, also kein Mann. Ich bekomme ja auch noch normal Gehalt und könnte mir eine Wohnung von 700€ warm jetzt noch leisten aber im September ist es wohl vorbei wenn ich weniger Geld hab. Bzw ich weiß gar nicht was mir für eine Wohnung zu steht...aber Mutter Kind Stiftung ist super! Danke für den tipp


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lexi22021985

WG würde ich dennoch jetzt beantragen. Wenn es keins gibt hast du es wenigstens versucht. Wenn das Baby da ist steht dir Betreuungsunterhalt zu und dem Kind Kindesunterhalt. So lange du die Miete zahlst oder WG bekommst gibt es kein "wie groß die Wohnung sein darf". Bekämst du ALG2 dann gibts da Obergerenzen was m² und Kosten angeht. Das ist aber regional unterschiedlich. Musst du beim Jobcenter dann erfragen.


nuria82

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lexi22021985

Den Unterhalt für dich und das Kind muss er zahlen, weil er der Vater ist. Nur den Trennungsunterhalt zahlt er nicht, wenn ihr nicht verheiratet seid. Verschiedene Beratungsstellen sind für dich da, zb Caritas oder donum vitae.