Mitglied inaktiv
Hallo, Vielleicht kennt sich ja jemadn von euch damit aus, ich habe folgende Fragen: Ich habe eben mit meiner Arbeitskollegin telefoniert. Sie hatte heute unseren Steuerberater an gerufen,wegen meines 13. Gehalt und dessen Auszahlung. Nun meinte dieser das mir nur bis Ende Juni das 13. Gehalt, also ein halbes, zustehen würde, obwohl mein MuSchu bis etwa Mitte Juli geht. Hängt natürlich vom echten ET ab, das versteht ich schon. Aber ist das so richtig? Denn wenn meine Maus 14 Tage später käme wäre ja der Juli auch fast komplett voll. Und was die Auszahlung betrifft, will er mir das erste 1/4 im Juni und das zweite 1/4 im November auszahlen. Ich werde aber definitiv dann in EZ sein. Mein AG meinte auf meine gestrige Anfrage hin, ich würde es dann ausgezahlt bekommen, wann ich es haben möchte. Bisher bekam ich immer das erste 1/2 im Juni und die andere Hälfte im November ausgezahlt. Aber die Situation ist ja jetzt anders. Gibt es dazu irgendwas zum nachlesen und evlt. vorzeigen für den Steuerberater. Hoffe es war halbwegs verständlich ausgedrückt. LG Kiki
kann ich dir leider nicht helfen. Bei mir gibt es eine freiwillige Zahlung vom AG und die hab ich in der MuSchu-Zeit bekommen. (Yippieh!) lg Sasumm
Hallo, so war das bei mir auch und wird es dieses Mal auch sein. Ich bekomme nur die Hälfte und zwar im Juni. Wenn man in Elternzeit ist, dann zählt man nicht zum Betrieb. Die könnten schon während der MuSchu zahlen, aber ich würde nicht drauf bestehen, wenn du danach noch in dem Betrieb arbeiten willst. Gruß Lena
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