Mitglied inaktiv
Hallo Ihr Alle!! :-) Manche kennen mich bestimmt noch x Also,ich bin jetzt in der 12.Woche schwanger (bald 13.) und geh noch in die Schule. Zu mir: Ich bin 15 und besuche die 10.Klasse eines Gymnasiums bis zur wievielten Woche habe ich "Schulpflicht" um danach in Elternzeit zu gehen?? Danke für Antworten ;-D
Hey :) Schau doch mal in den Beitrag davor.. für dich gilt das Gleiche, außer das du schulpflichtig bist, da du die 10 Pflichtjahre noch nicht rum hast ;) Liebe Grüße
:) Im Beitrag davor, wurde darauf schon geantwortet. :-) Mir geht es exakt genau so wie dir, nur dass ich schon in der 36. Woche bin.. Bin schon seit 2 Wochen im "freiwilligem" Mutterschutz. :-)
wenn es für die schule ok ist,kannst du die 6 wochen vor dem et noch zur schule gehen muss aber abgeklärt werden,die 8 wochen danach darfst du nicht gehen!
ich würde schon die 6 freiwilligen wochen vor der geburt noch zur schule gehen, sonst verpasst man ja noch mehr. aber is eben meine meinung ;)
Für Frauen in Ausbildungsverhältnissen, z.B. Schülerinnen, Praktikantinnen, Auszubildende im Rahmen der schulischen Ausbildung gilt das Mutterschutzgesetz nicht. Für sie gelten jeweils das Schulgesetz, die Ausbildungsordnungen oder Prüfungsordnungen. http://www.arbeitsschutz.nrw.de/Themenfelder/mutterschutz/rechtliche_grundlagen/index.php ich hatte auch erst angst, weil genau nach der entbindung meine abiturprüfungen anstehen...
am besten direkt mit der Schule abklären. Bin bis zur 34. Woche gegangen und habe für die Ersatzleistungen erbracht, damit mir das Halbjahr anerkannt wird.
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