Mitglied inaktiv
Hey Ihr. ich hätte da ma ne frage. und zwar bin ich in der 8 ssw und geh nch zur schule, mein freund studiert. weiß jemand von euch was uns in dieser situation für finanzielle mittel zustehn. kindergeld würden wir kriegen aber kein elterngeld... und sonst? ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen!
Also Elterngeld bekommt ihr genauso...das müssten 300 euro sein das ist der mindestbetrag...dann kannst du landeserziehungsgeld 150 euro allerdings nur für 6 monate bekommen, dann steht dir kindergeld zu, vielleicht bekommst noch kindergeldzuschlag was sehr wahrscheinlich ist, Wohngeld, arbeitslosengeld II, und dann kannst über ProFamilia bei der Bay. Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" so einen antrag stellen für babykleidung, wagen, bett, usw. am besten du machst dir mal einen Termin bei ProFamilia die helfen dir bestimmt:) die wissen auch genau wo du was beantragen kannst und was dir zusteht:) Viel Glück!
Landeserziehungsgeld gibt es nicht in allen Bundesländer --> bitte dran denken. Elterngeld, Kindergeld bekommst du aufjedenfall. Am besten ist es da einen Termin bei der Caritas oder Pro Familia oder Familienhilfe zu machen. Die sagen dir was du in der Schwangerschaft beantragen kannst, was du danach bekommst und falls du brauchst helfen die sogar bei der Wohnungssuche etc. So ist es hier jedenfalls. Lg Yvette
Mach einen Termin bei der caritas oder beim Roten Kreuz, die helfen dir in Solchen sachen echt weiter. Und da bekommst du auch finanzielle Unterstützung bei Erstausstattung usw. Elterngeld bekommst du auch, halt das minimum von 300 Euro. Kindergeld bekommst du für dich, fürs kind, dein freund ja sicher auch noch. Dann könnt ihr noch Wohngeld beantragen. Aber das bekommst du alles bei der Caritas, oder wo auch immer du hingehst, erklärt.
wäre ja noch schöner... hier ein auszug: Als Faustregel gilt: Eltern mit minderjährigen Kindern, die nur Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen und sonst kein Einkommen bzw. Vermögen haben, können daneben nur das Kindergeld, aber keinen Kinderzuschlag erhalten. Quelle:http://www.sozialticker.com/kindergeldzuschlag
...nur dein Kind.Weil du in der zeit ja keine schule oder zumindest etwas auf geringfügiger basis ausübst.Bekomme nämlich auch keins mehr.Elterngeld kannst du für dein Kind beantragen (kannst du sogar auf 2 Jahre aufteilen nur dann gibt es eben nur 150 euro monatlich),Erstaussttaung von Stiftungen/Amt. Kindergeldzuschlag gibt es nur für die die Arbeiten gehen. Lg tigerchen05
Also bei uns wars ähnlich zum Zeitpunkt der Schwangerschaft und Geburt. Ich habe Geld bei "Schwangeren in Not"(wenns noch so heißt) und bei der Arge beantragt. Dann habe ich weiterhin Kindergeld bekommen und ab Geburt hat unser Sohn Kindergeld bekommen, dann Bundeserziehungsgeld(300€ jeden Monat für zwei Jahre) aber kein Elterngeld da ja noch keine abgeschlossene Berufsausbildung vorhanden war. Ich war vorher schon bei der Arge und habe dann noch Geld zusätzlich bekommen( nannte sich Mehrbedarf in der Schwangerschaft). Ich muss sagen ich wusste das alles vorher nicht, wusste auch keine Stelle wo ich mich hätte informieren können und bin dann mehr durch zufall auf alles gestoßen. Viel Glück Andrea
Arbeitslosengeld 2 schliesst wohngeld aus.
o.t.
klar war mutterschaftsgeld was ich meinte, sorry
Wenn sie wieder zur Schule geht bekommt sie aber wieder Kindergeld und sie darf höchstens ein halbes Jahr pausieren mit ihrer Ausbildung, dann bekommt sie es auch ohne Probleme weiter.
o.t.
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