Mitglied inaktiv
Hi ihr lieben! Sag mal wisst ihr wie das ist wenn eine Minderjährige von einem Volljährigem Schwanger ist und mit ihm zusammen ziehen möchte geht das einfach so oder braucht sie die Erlaubnis der Eltern (bei geschiedenem reicht von einem Elternteil?) Und wie ist es mit dem Vormund`? Ist das dann automatisch der Vater des Kindes? Danke und Liebe grüße Jenny (die jetzt 2 Körbe wäsche bügeln muss *würg*)
hi also bei einer fragen kann ich dir helfen! und zwar wenn die mutter minderjährig ist und der vater volljährig und er die vaterschaft beim jugendamt anerkennt hat er automatisch das sorgerecht! wie das mit dem zusammenziehen ist weiß ich nicht aber ich glaube auch minderjährige drfen ausziehen ohne erlaubnis des erziehungsberechtigten! aber das weiß ich nicht genau! LG steffi
Er hat NICHT automatisch das Sorgerecht. Nur wenn beide(die Mutter und er)ne Erklärung abgeben, dass sie sich das Sorgerecht teilen wollen. BIs die Mutter volljährig ist hat das ein Amtsvormund oder die Eltern von der mutter(wenn man das beantragt). Zusammenziehen konnen sie nur, wenn die Erziehungsberechtigten zustimmen, oder sie eben nicht zurückholen, wenn sie geht. Sie haben ja das Aufenthaltsbestimmungsrecht und können einem mit z.B. 17 noch sagen, wo sie hin dürfen und wo nicht.
Bei geschiedenen Eltern müssen auch beide zustimmen, wenn sie noch ein gemeinsames Sorgerecht haben, sonst derjenige der das alleinige Sorgerecht hat
ot...
Bei uns war es damals folgender maßen. Mein (heutiger) Mann war damals 22 und ich 17 zur Geburt unserer Tochter. Wir sind damals unter der ss zum Jugendamt gegangen, wo er eine erklärung über die Vaterschaft unterschrieben hat. Somit hatte er, bis ich 18 war alleiniges sorgerecht für unsere Tochter (weder das amt noch meine eltern ahtten es). Nach meinem 18. Geburtstag wurd es dann automatisch zum gemeinsamen sorgerech. LG Mira
...
Dann ist das jetzt vielleicht anders geregelt, ich hab meine Tochter auch mit 17 gekriegt, also vor 5 Monaten, der Vater hat die Vaterschaft anerkannt, aber ich hab inzwischen(seit ich 18 bin) das alleinige Sorgerecht. Auch wenn er der Vater ist. Es hieß, wenn wir uns das Sorgerecht teilen wollen müssen wir das mit ner Urkunde beim JA machen.
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