Mitglied inaktiv
da eure Schulzeit noch nicht so lange her ist und auch noch welche von euch ne Ausbildung machen. Kopiers mal rein ich suche ein Gesetzestext über die Benotungsfreistellung bzw. anderweitiger Benotung für Englisch. Es geht um folgendes: Meine Schwester hatte fast kein Englisch in der Schule und der Unterricht wurde auch nicht benotet. So nun macht sie eine Ausbildung zur Kinderpflegerin und hat natürlich Englisch. Nun ist es natürlich sehr schwierig 5 Jahre Englisch nachzuholen. Sie hat erfahren das es ein Gesetz gibt welche die Benotung oder Freistellung andersweitig regelt. Habe bis jetzt noch nix gefunden. Kann mir bitte jemand behilflich sein und mir bei der Suche helfen??? GLG Steffie
Soviel ich weiß gibt es unter diesen Umständen keine Freistellung von der Benotung oder eine Einschränkung. Freistellungen der Note oder Einschränkungen sind nur in speziellen Fällen möglich. Z.B. Eine Person bricht sich das Bein, kann ein halbes Jahr im Sportunterricht nicht mitturnen und das Atest liegt vor. Man muss die erforderten Leistungen bringen. Wenn ein Realschüler aufs Gymnasium wechselt muss er auch die Anforderungen erfüllen und wird nicht teilweise von der Benotung freigestellt. Er ist im Zugzwang und muss sich das Wissen aneigenen, das vorrausgesetzt wird. Welches Thema behandelt deine Schwester jetzt in ihrer Ausbildung im Bereich englisch?
danke für deine Antwort. Keine Ahnung was sie grade in Englisch macht. Von einer Erziehrin wie sie grade Praktikum hatte hatte die Tochte hatte die Tochter auch ne andere Benotung aber die Frau wusste das Gesetz nicht mehr. LG Steffie
Warte noch etwas, dann kann ich meinen Mann fragen, er ist Englischlehrer an einer Berufsschule. Bis später, meld mich, sobald er nach hause kommt... lg Nane
Also: mein Mann meint, sie soll bei der Schulbehörde oder Bezirksregierung anrufen und nachfragen, das wäre ein Einzelfall und wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Er hat von diesem Gesetz allerdings noch nie gehört... :(
ich danke dir so sags meiner schwester gleich mal damit sie anrufen kann. lg und ein sonnigen tag steffie
Ich habe auch noch etwas in meinen Studienunterlagen gewühlt und in den Unterlagen des Vaters meiner Freundin. Wir kommen aus Hessen und es muss nicht sein, dass es auch in anderen Bundesländern so ist. In den Fächern Deutsch und Englisch gibt es die Möglichkeit bei Legasthenikern, die eine nachweisbare Förderung aufweisen können, dass die Benotung eingeschränkt ist. Dies gilt in den Jahrgangsstufen 1-10. Danach gibt es nur noch spezielle Genemigungen für die höheren Jahrgangsstufen. Für Autisten oder Betroffene des Asperger-Syndroms uä gibt es spezielle Regelungen.
ich danke dir auch ja in meinen augen hat sie eine Lese Rechtschreibschwäche aber das wurde nie ärzltlich oder so festgestellt die lehrer haben sie nur nach der zweiten klasse auf eine sonderschule geschickt und da war sie dann bis zur neunten obwohl sie eigendlcih ein schlaues mädel ist soll jetzt nicht heissen das die doof sind auf der schule die da hin gehen und weil die da kaum englisch hatten hat sie jetzt ebend die probleme bei ihrer ausbildung und ist total am verzweifeln. lg steffie
über Nachholfristen etc. Oder die Berufsschuldordnung des Bundeslandes. Aber die zuständige Schulbehörde kann das sicher weiterhelfen, die ist ja im Zweifelsfall für Ausnahmen zuständig. Warum fragt sie nicht einfach die Schulleitung. die haben doch die relevanten Gesetze und Verordnungen im Regelfall da.
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