Elternforum Schwanger unter 20

@all Frage wegen Wohnung und Geld

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Hallo Also ich bin erst 20 und jetzt schwanger.. Ich wohne aber noch zu Hause. Bekomme ich eine Wohnung vom Amt??Und ab Wann?? Und wie sieht das mit dem Geld aus? Hab noch nie gearbeitet,wollte jetzt im Sommer eine Ausbildung anfangen aber das kann ich ja nu vergessen..Im moment mache ich einen 400 Euro Job. Danke für Antworten Gruss serendipity


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und mach nen termin aus für beratung die erklären dir das besser als wir es alle können, denn es kommt immer auf die situation an... wieviel deine eltern verdienen etc. denn die sind unterhaltspflichtig eine wohnung stheht dir nurnoch zu, wenmn du z.B. aus schulischen gründen wqoanders wohnen musst als deine eltern oder oder oder also, mach nen termin, da erfährste mehr, kannst gleich die anträge mitnehmen, un dgut is :-)


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müssen eltern etwa wirklich dafür gerade stehen ? kann mir nicht vorstellen. dann müssten hier ja sehr viele kein geld vom amt beziehen oder ? ?????????????


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Eltern müssen für ihr eigenes Kind bezahlen, aber ganz sicher nicht für ihr Enkelkind. 20jährige kriegen normal keine Wohnung mehr bezahlt, sondern müssen bei den Eltern wohnen bleiben, wenn sie noch keine eigene Wohnung hatten. Allerdings weiß ich nicht, ob das eventuell anders ist, wenn ein man ein Kind bekommt. Für das ist man schließlich selbst verantwortlich und nicht die Eltern, also sollten sie auch nicht gezwungen werden, mit ihrem Enkel zusammen zu wohnen. (Finde ich jedenfalls.) Eki


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sie müssen nicht für das enkel aufkommenb, aber dem enkel stehen auch nicht mehr zu als das, was es bekommt das sind 199,-€ Unterhalt vom papa und 154,-€ Kindergeld mehr steht dem kind in den ersten jahren nicht zu. dazu kommt: wenn si eunter 24 ist (oder sogar 27=) müssen die eltern ihr einen platz zum wohnen zur verfügung stellen, solange sie keine ausbildung hat. si eist, genau wie ich, ein sonderfall, in dem geprüft wird, ob si eeine eigene wohnung bekommen darf oder nicht, ich durfte, weil a) meine mutter ein hundehotel hat zu hause b) ich schon mit 13 nicht mehr bei ihr wohnte c) ich 30km entfernt zur schul egehe, was mit kiga nicht klappen würde anders, also darf ich hier wohnen es wird halt alle sgeprüft. haben duie eltern z.B. ein großes haus etc. dann MÜSSEn sie die tochter aufnehmen deswegen sag ich ja, sie soll zum Amt gehen und dort mal fragen. anders funktioniertd as einfach nicht, hier sagen eh alle was anderes...


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www.tacheles-sozialhilfe.de, da kannst Du Dir schon mal vorab Infos holen. Wichtig für Dich ist die Klärung, wie es bei Dir nach der Geburt des Kindes mit der U25-Regelung aussieht und wie die finanzielle Regelung der Bedarfsgemeinschaft (Du + Kind) aussieht. LG Nadine


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ich durfte von zu hause ausziehen,wo das amt erfahren hat das ich ein kind kriege, da ich dann meine eigene bedarfsgemeintschaft bin!ich hatte aber dabei viel hilfe von der schwangerschaftsberatung,die ist auch mit mir zum amt gegangen und hat den typen gesagt nach § so und so steht mir ne eigene wohnung zu! Guck doch einfach mal ob es bei euch eine Schwangerschaftsberatung gibt die dir helfen würde! MFG Mami