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Mutterschaftsgeld bei 400 € Job

Mutterschaftsgeld bei 400 € Job

SabrinaundLea

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Hallo Ihr Lieben! Kann mir jemand genaue Auskunft geben? Bin geringfügig Beschäftigt und verdiene 400 €. Für geringfügig Beschäftige ist ja die Minijob Zentrale also Bundesknappschaft zuständig. Die sagten mir das ich ja 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Entbindung ja nicht arbeiten darf (was ich ja auch nicht will) und man bekäm in dieser Zeit nur einen Zuschuss von 33 Cent pro Kalendertag und einen Sonderzuschuß den ich irgendwo in Bonn beantragen muss von einmalig 210 € für diese 14 Wochen!!!! Kann mir jemand sagen ob das so stimmt? Bin über meinen Mann familienversichert über die Barmer und Krankenkasse würde nichts zahlen?!?!? LG Sabrina


Möwe

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Antwort auf Beitrag von SabrinaundLea

genau. Hier kannst Du einen Online Antrag stellen http://www.mutterschaftsgeld.de/Eingangsseite.htm Lg möwe


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von SabrinaundLea

Ich kenne mich mit 400 EUR-Jobs jetzt nicht aus, aber das mit der Krankenkasse wird schon stimmen, du hast ja auch keine KV eingezahlt. Das habe ich gefunden: ----Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bei geringfügig Beschäftigten Auch geringfügig beschäftigte Mitarbeiterinnen erhalten in jedem Fall ein Mutterschaftsgeld. Wenn sie nicht selbst gesetzlich krankenversichert sind, übernimmt das Bundesversicherungsamt die Zahlung. In diesem Fall erhält die Mitarbeiterin jedoch insgesamt nur höchstens 210 Euro Mutterschaftsgeld. Wenn der durchschnittliche kalendertägliche Nettoverdienst über 13 Euro liegt, hat auch eine geringfügig beschäftigte Mitarbeiterin Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Das ist relevant, wenn die Frau mehrere Mini-Jobs hat. Das Arbeitsentgelt bei mehreren Arbeitgebern ist zu addieren und jeder Arbeitgeber muss entsprechnd des bei ihm erzielten Arbeitsentgelts einen Anteil zum Zuschuss bezahlen. Das kann dazu führen, dass auch ein Arbeitgeber, der der Arbeitnehmerin weniger als 13 Euro pro Tag zahlt, dennoch einen Beitrag zum Arbeitgeberzuschuss leisten muss. Berechnet wird der Zuschuss genau wie bei einem normalen Arbeitsverhältnis. Auch in dem Fall, dass die Mitarbeiterin nur insgesamt 210 Euro Mutterschaftsgeld erhält, muss der Arbeitgeber nur die Differenz zwischen 13 Euro und dem durchschnittlichen täglichen Nettoentgelt zuschießen.----- Die 6 Wochen vor Termin dürftest du übrigens arbeiten, wenn du möchtest, nur die 8 Wo. danach nicht. LG U.