Mitglied inaktiv
Hallo,
... ich denke einige kennen sich bestimmt damit aus.
Im Netz gibt es nur wage Angaben. Das Elterngeld gibt es ja auch für selbständige, für 12 oder 14 Monate. Nach Geburt oder erst nach Mutterschutz? Im Elterngeldrechner kann man das E-Geld berechnen.Einkommen lt. EK-Steuerbescheid vom letzten Jahr(also vom Jahr vor Geburt). WEnn man dann noch keinen Steuerbescheid hat nur BWA oderG+V Berechnung, wird das dann genommen und nur vorläufig ausgezahlt?
Wie siehts dann damit aus, wenn Einkommen im geburtsjahr gestiegen ist?
Man so viele Fragen. ich weiß, aber echt im Moment gibt es nur wage
Infos und mein Steuerberater kennt sich auch noch nicht so gut damit aus.
Vllt. gibt es ja einige die was wissen!.
LG, Manu.
Hallo Manu, bin auch selbstständig und bekomme seit der Geburt Elterngeld. Mutterschutz hatte ich ja nicht. Bei mir war es so, dass ich meinen Steuerbescheid gerade bekommen hatte als ich den Antrag gestellt habe. Aber soviel ich weiß, nehmen die auch erstmal die Gewinn-und Verlustrechnung. Mußt dann halt Deinen Steuerbescheid nachreichen. Dein Gewinn im Geburtsjahr spielt keine Rolle, auch wenn er höher ist. Am besten Du bereitest die Anträge schon vor und schickst sie so schnell wie möglich nach der Geburt ab. Bei mir hat es fast 3 Monate gedauert bis ich mein Geld bekommen habe. Ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen. Möchte mich noch kurz vorstellen. Ich bin 39, habe meine süße Maus Paula mit 38 bekommen, jetzt wird sie bald 9 Monate alt. Wenn sie ein Jahr alt wird, wollen wir anfangen für Nr.2 zu üben. Bin schon seit einigen Jahren stille Mitleserin in diesem Forum. LG Heike
... vielen Dank Heike. Das hilft mir ein bisschen weiter. Stelle mich auch mal vor: Ich heiße Manuela, bin 36 Jahre und bekomme Kind Nr.3 Unsere anderen Kids sind 15J. und 8 Jahre und Sohnemann aus 1 Ehe meines Mannes ist nun 23 Jahre. Also alles schön verteilt. Und beim letzten Umzug 2008 natürlich alle "Baby-Sachen" weggeben. Hatte aber leider eine FG in der 7SSW. im April. Lg, Manu.
Hallo, mit dem Elterngeld für Selbständige sieht es ja sehr schwierig aus.Ich bin jetzt in der 31 SSW und arbeite sozusagen bis zur Geburt,da es ja auch keinen Mutterschutz gibt.Nach der Geburt meiner kleinen Maus habe ich dann Wochen Urlaub und dann gehts auch schon weiter mit arbeiten,leider.Dafür nimmt mein Mann Elternzeit.Da ich zuhause arbeite habe ich ja meine zwei um mich herum. Liebe Grüße Janet(31+0)
Hi, mein Freund ist auch selbständig. Bei uns, was ja überall eigentlich gleich sein sollte?, wird das Einkommen im Jahr VOR der Geburt veranschlagt. Also: mein Sohn kam 2009 - berechnet wird das Elterngeld über das Einkommen 2008. Vorlegen mußten wir den Steuerbescheid. Mein Freund darf auch arbeiten, aber nur bis zu einem bestimmten Betrag, da dies sonst vom Elterngeld wieder abgezogen wird. LG Irene
Hallo, wieviel ist das ungefähr was man dazuverdienen darf ohne das es wieder vom Elterngeld abgezogen wird? Liebe Grüße Janet
Das war nicht so viel, ca. 300 Euro - bin mir aber nicht so sicher. Wenn ich es genau rauskriegen soll (müßte nur meinen Freund fragen), dann schreib mir mal direkt, da ich hier unten selten nochmal reingucke. okay? Grüßle, Irene