Elternforum Reisen und Urlaub mit Kindern

Weiß das jemand? Ortsabwesenheit ALGII/Elternzeit..?

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Hallo, wir bekommen anteilig ALG II, müssen deshalb unseren Urlaub beim Amt beantragen. Ich bin bis zum August in Elternzeit und nehme dann meine Arbeit wieder auf (sind dann nicht mehr im Bezug von ALG II !!!), mein Mann (prinzipiell vermittelbar) ist dann zunächst in Elternzeit. Im Juli diesen Jahres also im Monat, bevor ich meine Arbeit wieder aufnehme, wollen wir wegfahren. Ich habe das beantragt und telefonisch eine sehr nette Zusage bekommen. Die Unterlagen kamen jetzt mit dem einen Haken: Auf dem Bogen ist vom Sachbearbeiter anzukreuzen, ob eine mögliche Beschäftigung während dieser Zeit ausgeschlossen werden kann. Das letzte Kreuzchen allerdings lautet, dass Aussicht auf Integration bestehe, und nicht zugestimmt werden könne. Die Sachbearbeiterin hat jetzt alles angekreuzt....allerdings nur bei mir (also sowohl Zustimmung als auch Ablehnung quasi). Ich gehe jetzt davon aus, da auf der Rückseite auch nochmal darauf hingewiesen wird, dass wir uns dann und dann persönlich rückzumelden haben, dass ein Irrtum vorliegt... Zusätzlich zur mündlichen Zusage bin ich ja zudem in Elternzeit und theoretisch sowieso nicht vermittelbar. Was ist zu tun? Es ist nur noch eine Woche bis zum Urlaub und wahrscheinlich zu wenig Zeit für einen Schriftverkehr. Danke!!


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tja - anrufen?


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höhöhö. sehr gute idee, nur a) hätte ich das dann ja immernoch nur mündlich und b) kannst du per telefon nie den zuständigen bearbeiter sondern nur die allgemeine leitung erreichen. die können dir nicht helfen. fast wie bei vielen telefonanbietern ;).


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also ich war ja selbst "Mitglied" beim Arbeitsamt UND bei der ARGE. Bei der ARGE hatte ich eine direkte Sachbearbeiterin; beim Arbeitsamt gibts diese lustige 01805-Nummer und wenn man sich dort mein Aktenzeichen aufgerufen hat, hat man auch den SB gefunden, der mich taggleich immer zurück rief, wenn was war. Ein Kollege dürfte sich auch auskennen, da (wenn auch begrenzt) man innerhalb des Hauses auf Deinen Fall jeder Zugriff hat. Ich würde mich nicht auf eine mündliche Aussage verlassen - im Falle eines Leistungsanspruches, der vielleicht sogar noch strittig ist, wird sich daran kein Mensch mehr erinnern können. Ihr habt einen normalen Urlaubsantrag gestellt, also geht man dort davon aus, Ihr seid nicht da. Allerdings, kann es sein, dass Ihr im Inland Urlaub macht und man deshalb fragt, ob die Möglichkeit auf Vermittlung während der Urlaubszeit besteht?


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nein der antrag bzw. bescheid lautet auf "außerhalb ortsnah bzw. zeitnah/auswärtig". meinst du, man kann auch den sachbearbeiter anrufen, der es ausstellte (bzw. um rückruf bitten)? das war nämlich nciht unser sb... ich hab angst, dass jemand das noch zurücknehmen könnte. ich freu mich doch schon so, zudem im august die arbeit wieder voll los geht...


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natürlich kannst Dich an den wenden, der das Schreiben aufgesetzt hat - ich würde mich sogar NUR an den wenden! Das hört sich jetzt ziemlich bekloppt an, aber das Schlimmste, was Euch passieren kann, ist eine Sperre. Da Du ab August eh wieder arbeiten gehst, würde ich mir überlegen, ob ich die Sperre des ALG nicht "riskieren" würde, Einnahmen hast Du in zwei Monaten eh wieder. LG Sue


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ich habe eben nochmal mit der hotlinefrau telefoniert ;) und die hat das aufgerufen. sie sagte mir ihren namen und dass da steht,dass wir wegdürfen und die frau sich wohl vertippt hat, ihre aussage würde auch schon reichen aber sie sagt ihr nochmal, dass sies nochmal schicken soll. geht echt nur ne sperre?ich hab mal gehört, die können für den ganzen bezugszeitraum das alg zurückfordern...


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danke für Deine Rückmeldung - na siehste :o))) dann hat sich das doch alles in Wohlgefallen aufgelöst. Also soweit ich weiß, und so stand es bei den Belehrungen auch immer auf der Rückseite solcher schreiben, wirst Du lediglich für die Zukunft von weiteren Zahlungen ausgenommen. Das kann z.B. eine Woche sein oder für die Zeit, in der Ihr weg wart. Aber trifft ja bei Dir alles nicht zu, der Urlaub ist genehmigt und ich hoffe, Ihr erholt Euch gut, bevor Du wieder "los" mußt


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ja echt super! danke für deine hilfe. was ja viele immer nicht glauben ;), auch der bezug von algII kann einen belasten, wenn man nicht der geborene schmarotzer ist. wir waren es jetzt nur ein jahr, aber es war echt belastend - für die bez und generell. deswegen freu ich mich sehr...


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mir mußt da nix erzählen, ich war über ein Jahr lang arbeitslos, und der Witz: ich habe ja nicht mal ALG II bekommen - mein Antrag schmorte bis vor ein paar Wochen beim Amt und wurde nicht bearbeitet. Gestellt wurde er übrigens im Juli... 2009 wohlgemerkt.


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oh mann, kam da nix mehr?heißt du hattest alle unannehmlichkeiten ohne das geld? wie habt ihr das gemacht? fühl mit dir... :/