Mitglied inaktiv
unser Abflug in die Türkei wurde verschoben auf 23.55 Uhr, somit ist natürlich Tag 1 komplett weg. Wobei wir schon damit rechnen, dass der erste Tag nur als Anreise gedacht ist, aber 5 Minuten als einen Tag zu rechnen macht uns schon traurig. Haben wir irgendeine Chance? Wir haben schon eine Email an das Reisebüro geschickt, da kam aber nur ein Standarttext, dass man da halt nix machen kann. Ist das wirklich so? Ist ja schon unverschämt. LG Claudia
Vorweg: ich habe vom juristischen Aspekt keine Ahnung! Aber rein vom Menschenverstand her würde ich sagen, dass es darauf ankommt, wann der Abflug ursprünglich geplant war. Wenn Ihr eine Reise gebucht habt, wo der Abflug um 18.00 Uhr geplant war, dann würde ich sagen, Pech gehabt, hat sich halt ein bisschen verschoben, aber an dem Tag wäre eh kein Urlaub mehr möglich gewesen. Wenn der im Katalog angekündigte Abflug allerdings um 06.00 Uhr morgens war, dann konntet Ihr den Tag als Urlaubstag einplanen und dies war vielleicht auch für Eure Buchungsentscheidung ausschlaggebend. Wenn dem so wäre, würde ich massiv werden und den Reiseveranstalter um Reisepreisminderung bzw. kostenlose Umbuchung bitten. Wenn der Abflug eh so spät gewesen wäre, dass ihr im Hotel nur noch ins Bett gefallen wärt, dann würde ich es auf sich beruhen lassen. Allerdings muss man natürlich auch sagen, dass ein Abflug, der für 23.55 Uhr angesetzt ist, sicher erst nach 0.00 Uhr stattfinden wird, damit hat Euch der Reiseveranstalter um einen Tag Urlaub gebracht. Sprich doch noch einmal mit dem Reisebüro und werd ein bisschen massiv und schau mal, wie sie reagieren. Silvia
Schau mal in die AGB Deines Reiseveranstalters. Dort steht in der Regel, daß der Veranstalter sich Flugzeitenänderungen vorbehält. Das hast Du mit der Unterschrift unter den Reisevertrag zur Kenntnis genommen und rechtsverbindlich bestätigt. Flugtage sind keine Urlaubstage, insoweit wirst Du kaum Chancen haben, die Frankfurter Tabelle zu bemühen. LG Katja
dagegen kannst Du gar nichts machen. Wie schon vor mir geschrieben wurde, in den AGB ist verankert, dass die Flugzeiten sich (zu Deinem Vor- oder Nachteil) auch ändern können.
Das ist normal, An und Abreise zählen nicht als Urlaubstag. Ist ärgerlich, aber hätte z.B. auch anders rum sein können und dann meckert auch keiner.
vielen Dank für Eure Antworten, hätte ja sein können, dass es nicht rechtens ist, wenn der erste gebuchte Urlaubstag nur 5 Minuten beträgt. Bin schon so oft in die Türkei geflogen und uns ist sowas noch nie passiert. LG Claudia