momoundlea.
Wir haben jetzt unsere Zeiten bekommen, hinzu würden wir am ersten Urlaubstag erst um 15Uhr hier abfliegen, bis wir dann dort sind und im Hotel ist es abend der erste Tag also shcon futsch...und rückzu morgens um 5Uhr abflug also wird uns der letzte Tag auch komplett geklaut. Kann man da gar nix gegen machen?
Doch klar... Kannst umbuchen auf andere Zeiten und evtl 500€ drauf zahlen... Bei unserer Reise nach Mallorca machten die besseren Flugzeiten (hin 6Uhr, zurück 18Uhr) 400€ aus! Aber das war es mir Wert mit Kleinkind...
Na ich denke kaum. Wir fliegen hin um 6 Uhr und zurück um 8:45 Uhr. Da wir 2 Std. zum Flughafen von zuhause und auch vom Urlaubsort brauchen- und da man zwei Stunden vor Abflug dasein muß........ Was willste dabei machen. Nur so können die günstige Preise machen.... Ansonsten zahlste sicher mehr
Ob das möglich ist, wenn ihr pauschal gebucht habt, weiß ich nicht. Wir haben uns die Flugzeiten halt schon vor Buchung angesehen und für mich kam das auch nicht so recht in Frage. Andere Flugzeiten (im Rahmen der Pauschalreise) waren preislich auch viel teurer - da können durchaus mehrere hundert Euro zusammenkommen. Irgendwann waren die "angenehmen" Flugzeiten dann aber auch ausgebucht und wir haben Hotel + Flug getrennt voneinander gebucht. War dann letzendlich günstiger wie Pauschal. Aber wenn man pauschal bucht, sind die Flugzeiten nie fix! Sie können immer noch geändert werden.
Bei Charterflügen, wie in Pauschalreisen, hast du nie eine garatie auf bestimmte Uhrzeiten. Es steht im Vertrag auch immer drin, dass es die vorläufigen Zeiten sind. Bei Linienflügen hast du die Garantie, wirst diese aber dann nur getrennt buchen können und hast dann keine Pauschalreise mehr. D.h. auch keinen Sicherungsschein.
Auch bei Linienfluegen hast du keine Garantie, teilweise wirst du auch dort auf andere Flugzeiten gesetzt. Kostenfrei umbuchen kannst du am selben Tag, aber da muss dann auch erst einmal ein Flug zu deinen gewuenschten Zeiten gehen und noch ein Kontingent haben ... Die Alternative heisst stornieren und ist sicher nicht das, was man will.
und auch wer Charter sich bewusst was zeitlich tolles bucht kann noch auf superdoofe Zeiten umgebucht werden dagmar
... von der Anzahl der Passagiere statt. Das heißt es gibt wie z.B. beim Stadtbus, einen festen Flugplan der auch eingehalten werden muss. Stell dir vor man würde Geschäftsreisende ständig die Flüge ändern. Falls wirklich mal ein Flug ausfallen sollte bzw geändert hat man ein Recht auf Entschädigung. Man wird bei Linienflügen nicht auf andere Zeiten gesetzt.
außer der Flug innerhalb einer Pauschalreise ist zufällig ein Linienflug. Da wird die Garantie aber von vorhinein ausgeschlossen. Wenn man einen Linienflug EXTRA bucht, bleiben die Zeiten.
Hattest du nur einen Flug bei KLMLine gebucht? Magst du mir erzählen warum die Flugzeiten nicht eingehalten wurden. Interessiert mich. Bei Charterflügen ist es eh klar, da gibt es keine Garantie.
huhu bei uns war es so, dass wir von Berlin nach Curacao zur Delfintherapie gebucht hatten, umsteigen in Amsterdam, zeit ca 2 Std, dann wurden die Flüge so verschoben, dass glaube ich 50 Minuten nur Umsteigezeit waren, nicht zu schaffen mit Rollstuhl. Warum die das verschieben - keine Ahnung - wir haben dann umgebucht und sind einen tag vorher nach Amsterdam und dann frühs weiter und hatten ein Jahr Theater die Übernachtungskosten von klm wiederzubekommen dagmar
Da irrst Du aber gewaltig. Auch Linienflüge werden teilweise storniert, weil nicht genug Passagiere an Bord sind. Glaubst du wirklich, die lassen einen A320 mit 2 Passagieren von München nach Hamburg fliegen? Da werden knallhart Flüge zusammengelegt, besonders wenn mehrere Flüge am Tag an ein Ziel geht. Mein Mann ist Vielflieger und ihm ist das schon mehr als einmal passiert. Ein anderer Grund, warum ein Passagier umgebucht wird, ist fehlendes Fluggerät, zum Beispiel aus technischen Gründen oder wegen schlechter Witterung. Auch werden Passagiere aus niedrigen Buchungsklassen zugunsten von Passagieren mit voll bezahlten schon mal stehen gelassen und auf andere Flüge umgebucht. Bei Pauschalreisen hat man grundsätzlich keine juristische Handhabe, da schon in den AGBs steht, dass kein Anspruch auf die ausgeschriebenen Flugzeiten besteht. Es gibt auch mehrere Gerichtsurteile, die bestätigen, dass eine Anreise vor 24.00 Uhr und die Abreise nach 0.00 Uhr ausreichend ist, um den angebrochenen Tag als vollen Reisetag gelten zu lassen. Wenn Du also um 23.55 Uhr im Hotel ankommt und die Abreise um 0.05 Uhr erfolgt, dann hat der Reiseveranstalter seiner Pflicht Genüge getan, auch wenn effektiv von 7 Reisetagen nur 5 übrig bleiben. Silvia
Nein! Das ist meinem Mann mittlerweile bei verschiedenen Airlines mehrfach passiert. Er fliegt einmal im Monat zu Tagungen, natuerlich nur Linie. Ca. bei jedem 5. Flug, was immerhin 20% ausmacht (!) wurde er umgebucht.
Der Linienflug MUSS stattfinden, ansonsten hat man ein Recht auf Entschädigung. Der Charteflug ist nicht an eine Uhrzeit eines Tages gebunden. Linienflug Ein Linienflug ist ein Flug, der regelmäßig zu einer in einem Flugplan festgelegten Zeit zu einem bestimmten Zielflughafen fliegt, ohne Rücksicht darauf, ob der Flug nun ausgebucht ist oder nicht. Man kann sich das Ganze wie bei einer Bus- oder Straßenbahnlinie vorstellen. Diese Flugzeuge verkehren immer zur gleichen Zeit und bedienen immer dieselbe Route. Einen Linienflug bucht man unter bestimmten Bedingungen für Passagiere und auch für Fracht. In der Regel sind in Linienflugzeugen mehrere Flugklassen vorhanden. Den wohl kürzesten Linienflug gibt es in Schottland. Dort verkehrt ein Flugzeug regelmäßig zwischen zwei Orten, die nur ungefähr zwei Flugminuten auseinander liegen – die geflogene Strecke ist ganze 2,8 Kilometer lang. Der längste regelmäßige Flug geht von Singapur über den Nordpol bis nach New York und benötigt für die Strecke von circa 16.000 Kilometern etwa 18 Stunden und 30 Minuten. In Abgrenzung zum Linienflug gibt es den Charterflug. Hier werden die Plätze in einer Maschine von einem Reiseveranstalter gebucht. Der Reiseveranstalter zahlt für die gebuchten Plätze, unabhängig davon, ob sie tatsächlich von Reisewilligen genutzt und bezahlt wurden oder nicht. Unter Umständen bleiben die Plätze leer, aber die Fluggesellschaft erleidet dadurch keinen Verlust. Anders ist dies beim Linienflug: Bleiben die Plätze hier unbesetzt, so trägt das wirtschaftliche Risiko allein die Fluggesellschaft. Ein weiterer Unterschied zwischen den beiden Flugarten ist, dass es bei einem Charterflug lediglich eine Beförderungsgarantie gibt. Bezüglich der Flugzeiten gibt es diese Garantie nicht. Ein Linienflugzeug hingegen fliegt – soweit möglich – garantiert zu der vorgegebenen Zeit, unabhängig von der Auslastung des Fluges. Dies ist vor allem für Geschäftsreisende wichtig, die zu einer bestimmten Zeit am Zielort eintreffen müssen. Ihre Fluggastrechte als Flugpassagier und Fluggast bei Flugverspätung und Flugverzögerung: Aufgrund der am 17. Februar 2005 in Kraft getretenen EU-Verordnung haben europäische Flugpassagiere weiterreichende Rechte und Ansprüche in den Fällen verweigerter Flugtransporte, -stornierungen und bei Flugverspätungen. Die Entschädigung muss für alle Flüge von EU-Fluggesellschaften geleistet werden, gleichgültig, ob sie von einem Flughafen in der Europäischen Union oder einem in Drittstaaten starten. Voraussetzung ist, dass der Flug von einem EU-Land aus bzw. zu einem Zielflughafen in ein EU-Land, auch von außerhalb der EU, durchgeführt wird, soweit es sich um ein EU-Luftfahrunternehmen handelt. Die Anspruchsgrundlage setzt voraus, dass der Passagier eine Reservierung hat, zur angegebenen Zeit beim Check-In ist bzw. insofern keine konkrete Boarding-Time angegeben war, dass der Reisende sich 45 Minuten vor der Abflugzeit am Check-In-Schalter aufgehalten hat.
Fällt ein Linienflugzeug aus, so muss die Fluggesellschaft dem Fluggast, der hierdurch einen Termin verpasst, seinen Aufwand für die vergebliche Anreise und Abreise sowie Schadenersatz für ein entgangenes Geschäft ersetzen (Amtsgericht Köln Az.: 117 C 164/01).
hier selbes Spiel man kann wohl wenig machen jedoch gab es schon diverse Beschwerden von Verbraucherschutzorganisationen die das nicht als rechtens ansehen wenn erst NACH dem Buchen das Ganze zu Ungunsten verändert wird dagmar
Hallo, wir hatten mal Glück, Flugzeiten haben sich zu unseren Gunsten geändert; leider damit auch die Fluggesellschaft. Hatte extra "TuiFly" gebucht und geflogen sind wir dann mit einer (renommierten) bulgarischen Airline. Das hat mir vorher auch einige Nerven gekostet, aber machen kann man nix (hatte mich deswegen erkundigt). Lg
hallo, das ist zwar ärgerlich, aber was willst Du da machen ? Du hast ja keinen Anspruch auf bestimmte Flugzeiten. Trotzdem einen schönen Urlaub ! LG