Elternforum Kinderwunschbehandlung

Rein theoretische Frage!

Rein theoretische Frage!

Karl07

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Sorry aber auch wenn die Frage rein theoretisch nur ist aber mir geht die Frage nicht mehr aus dem Kopf. Wie sieht es eigentlich mit dem Erbanspruch aus - wenn der Vater stirbt während sich der Embryo in Kryokonservierung befindet. Erst nach dem Tod wird der Embryo aufgetaut und der Mutter eingesetzt. Haben auch diese Kinder einen Erbanspruch gegen den Vater? Gibt ja leider bereits solche Fälle. Ich weiß das diese Frage etwas BLÖD ist und sicher das geringste Problem bei dieser Konstellation ist aber mich beschäftigt diese Frage schon einige Zeit.


Pandi

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Antwort auf Beitrag von Karl07

Also ich glaube wenn der Vater stirbt wird keine seriöse Kinderwunschklinik den Kryotransfer durchführen. Kryoembryos können nichts erben nur bereits geborene Kinder. Wie sich das verhält wenn das Kind nach dem Tod des Vaters geboren ist weiß ich leider nicht. Ich glaube es geht leer aus wenn das Testament bereits vollstreckt wurde.


majalino

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Antwort auf Beitrag von Karl07

In unserem Vertrag mit der KiWu steht explizit drin, dass beim Tod eines Elternteils die kryokonservierten Embryos nicht eingesetzt werden dürfen, sondern tatsächlich entsorgt werden. Soweit ich weiß, ist das die gängige Vorgehensweise. Da musst du in die Unterlagen schauen & ggf. in deiner Klinik nachfragen.


Lizzlie

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Bei uns stand auch im Vertrag, dass dann kein Transfer stattfindet. Man könnte sowas bestimmt über einen Notar regeln, und ggfs. mit Banken im Ausland zusammen arbeiten. Ich finde die Frage gar nicht so blöd, mein Mann ist im Außendienst tätig und fährt viel Auto. Ich habe mich auch gefragt, was ist mit der Behandlung, wenn was passiert. Zum Glück ist nichts passiert, aber drüber nach gedacht habe ich tatsächlich auch.


Karl07

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Hallo! Klar darf in Deutschland nur mit "lebenden" Eltern der Kryoversuch durchgeführt werden ABER wie sieht es im Ausland aus. Außerdem bei uns damals hat dies keiner kontrolliert. Im Grunde hätte eine andere Frau mit sonste wem unsere "Eisbärchen" transferiert werden können. Ich kann mich nicht erinnern das irgendwann geprüft wurden ist das ich auch wirklich ich und mein Mann auch wirklich mein Mann war. Wenn man betrügen wollte wäre dies eigentlich kein wirkliches Problem gewesen.


Pandi

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Also wir müssen für jeden Transfer beide einen Vertrag unterschreiben und vor dem Transfer muss ich Namen und Geburtsdatum nennen obwohl die Ärztin mich mit Namen kennt.


Karl07

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Hallo! Klar musste man dies im Vertrag alles angeben aber wenn man wöllte hätte ich sonste wen mitbringen können. Die Sache beschäftigt mich schon einige Jahre. Ungefähr vor 14 Jahren gab es einen Fall wo eine Frau geklagt hatte - weil die KIWU Klinik Ihre "Eisbärchen" nicht mehr einsetzen wollte da ihr Mann gestorben war. Ich hatte mich damals ganz kurz über diesen Fall mit meinen KIWU-Arzt unterhalten. Als ich kurz meinte ich hätte dies nie der KIWU Klinik mitgeteilt und mir einfach die Bärchen einsetzen lassen. Nickte der Arzt nur! Aber dies ist ein anderes Problem. Mich interessiert echt wie es mit der Erbfrage aussieht. Es sind ja bereits gezeugte Kinder im Fall der Fälle erbberechtigt. Die Kinder müssen ja noch nicht geboren sein es langt wenn sie "gezeugt" sind. Sind "Eisbärchen" schon gezeugt oder nicht? Es gibt ja schon Promifälle wo "Tode Männer" noch Kinder Kinder bekommen haben. Aus "Eisbärchen" sind schon 20 Jahre später noch Kinder entstanden. Jetzt egal ob diese Kinder "Illegal" oder "Legal" geboren wurden? Was ist wen?


Mucki2626

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Antwort auf Beitrag von Karl07

Echt nicht? Also bei uns warem fotos von uns auf den Akten, etc. Und man kannte sich auch Natürlich. Waren aber auch in einer kleinen Praxis. Wie es in der Uniklinik gewesen wäre, wer weiß Bei uns ist schon kontrolliert worden Auch beim Transfer... musste ich Name Vorname Und Geburtsdatum sagen Die Biologin hat es Im Nebenzimmer ( durch eine klappe) kontrolliert bevor sie die Embryonen aufgezogen hat...


Mörchen17

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Gemäß § 1923 Abs. 2 BGB wird auch gesetzlicher Erbe, wer zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits gezeugt war, sofern er lebendig das Licht der Welt erblickt. Es wird also darauf ankommen, ob das Kind, das aus einem Kryotransfer entsteht, zum Zeitpunkt des Todes seines Vaters schon "gezeugt" war. Wie der Begriff nun definiert ist, ob eine "Zeugung" insbesondere auch dann schon zu bejahen ist, wenn es um ein Einfrieren im sogenannten Vorkernstadium geht, keine Ahnung. Genau wegen all solcher Unwägbarkeiten würde ich mich übrigens auf eine Behandlung im Ausland, wo die Rechtslage betreffend künstliche Befruchtungen lockerer ist als hier, nie einlassen.


Karl07

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Antwort auf Beitrag von Mörchen17

Hallo! Wenn man Jahre in KIWU Behandlung war und man noch "Eisbärchen" hat würde man die im Fall der Fälle wirklich vernichten oder dem Schicksal die Frage überlassen? Ich weiß es nicht. Darum geht es mir aber auch nicht?


Mörchen17

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Antwort auf Beitrag von Karl07

Wie gesagt, es wird darauf ankommen, in welchem Stadium das Einfrieren erfolgt ist. Wenn eine Blastozyste eingefroren wird, würde ich sagen, dass die "Zeugung" vor dem Einfrieren schon erfolgt ist. Wenn das Einfrieren im sogenannten Vorkernstadium erfolgt ist, also zu einem Zeitpunkt, zu dem das Erbgut von Vater und Mutter noch nicht miteinander verschmolzen ist, würde ich darauf plädieren, dass der Zeugungsprozess beim Einfrieren noch nicht abgeschlossen war. Aber ich weiß es nicht und vermutlich gibt es dazu auch noch keine Gerichtsentscheidungen.