anwo86
Hallo, auf unserem Antrag steht die Frage, ob wir einen Beihilfeanspruch haben. Ich bin eine normale Angestellte und mein Mann ist bis Ende September Student und danach auch Angestellter. Also kein Beamter, Soldat, Lehrer. Kein Behindertengrad. Kein Bafög. Nichts seitens des Staates. Haben wir also einen Behilfeanspruch? Kennt sich jemand damit aus? VG Anja
Guten Morgen :) Einen Anspruch auf Beihilfe habt ihr nur, wenn Dein Mann Privatversichert wäre, wenn er Beamter wäre oder Du. Beihilfe bedeutet, das ihr Eure Rechnung erst selber zahlen würdet, diese dann bei der Beihilfe einreichen würdet und die würden dann die Hälfte der Kosten erstatten. Aber wie gesagt, das trifft in Euerm Fall leider nicht zu. Wünsche Euch noch nen schönen Tag. Was wird denn bei Euch gemacht??? Liebe Grüße
Ach so, mein Mann ist privat versichert, aber wir reichen den Antrag ja auch bei der Privatkasse ein und ich weiß nicht, ob die wissen wollen, dass er bei ihnen einen Beihilfeanspruch hat. Hm...