Elternforum Kinderwunschbehandlung

ANtrag stellen bei DAK - Eure Erfahrungen, was beachten?

ANtrag stellen bei DAK - Eure Erfahrungen, was beachten?

Ella32

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Hallo Ihr Lieben, ich benötige Eure Hilfe. Ich komme soeben aus der Klinik und halte meinen Behandlungsplan in den Händen. Wir möchten mit 3 Versuchen IUI starten, die wir von der DAK mit 50% bezuschussen lassen wollen. Falls die nicht erfolgreich sind, möchten wir 100% zur IVF oder ICSI bekommen. Jetzt habe ich online einen Erfahrungsbericht gelesen, dass sich die DAK damit quergestellt, mit der Begründung sie bezuschussen nur die ersten drei Versuche. Wer kennts? Die Dame aus dem DAK-Servicecenter meinte, dass ich unseren Plan auch so ausformulieren solle. Und dann frage ich mich was in den Antrag alles rein muss?! Die Klinik hat mir nur den Behandungsplan, keine Kopien der IUI mitgegeben. Ist das so korrekt? Tausend Dank schonmal. Ich freue mich auf Eure Erfahrungen!


Estepona

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Antwort auf Beitrag von Ella32

Hmmm...also ich bin nicht bei der DAK versichert, daher kann ich dir da leider keine spezifischen Informationen geben. Fakt ist, die DAK muss sich an die Richtlinien zur Künstlichen Befruchtung halten (schau mal, abrufbar hier: https://www.g-ba.de/institution/themenschwerpunkte/familienplanung/kuenstliche-befruchtung/). Denen ist zu entnehmen: Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung dürfen nur durchgeführt werden, wenn hinreichende Aussicht besteht, dass durch die gewählte Behandlungsmethode eine Schwangerschaft herbeigeführt wird. Eine hinreichende Erfolgsaussicht besteht für die jeweiligen Behandlungsmaßnahmen dann nicht, wenn sie - bei der Insemination im Spontanzyklus (Nr. 10.1) bis zu achtmal, - bei der Insemination nach hormoneller Stimulation (Nr. 10.2) bis zu dreimal, - bei der In-vitro-Fertilisation (Nr. 10.3) bis zu dreimal, - beim intratubaren Gameten-Transfer (Nr. 10.4) bis zu zweimal, - bei der Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (Nr. 10.5) bis zu dreimal vollständig durchgeführt wurden, ohne dass eine klinisch nachgewiesene Schwangerschaft eingetreten ist. Weiterhin in den Leistungsvoraussetzungen: Für die In-vitro-Fertilisation (IVF) mit – gegebenenfalls intratubarem – Embryo-Transfer (ET beziehungsweise EIFT): idiopathische (unerklärbare) Sterilität, sofern – einschließlich einer psychologischen Exploration – alle diagnostischen und sonstigen therapeutischen Möglichkeiten der Sterilitätsbehandlung ausgeschöpft sind, ... - immunologisch bedingte Sterilität, sofern Behandlungsversuche nach Nr. 10.2 keinen Erfolg versprechen oder erfolglos geblieben sind. (10.2. ist die IUI mit hormoneller Stimu). Die Insemination ist eine andere Behandlungsmethode als die IUI. Ich sehe in den RiLi keine Beschränkung dafür, dass nach drei IUIs keine IVF mehr stattfinden kann, ganz im Gegenteil. Was den Antrag an sich angeht: Wir haben den Behandlungs- und Kostenplan eingereicht.


schinid

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Antwort auf Beitrag von Ella32

Hallo! Wie hat es bei Dir gelaufen? Wir sind jetzt bei der AOK, die nur 50% für IVF übernimmt. Deswegen möchten nun zur DAK. Hat es bei Die gut geklappt? Vielen Dank im Voraus.