Elternforum Erster Kinderwunsch

Sorry noch ne Frage an Nici und Jas...Langer Text,sorry!!

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Hallo, also die Kündigung ist rechtmässig..Ich habe den neuen Arbeitsvertrag schon unterschrieben nun habe ich noch eine betriebliche Einstellungsuntersuchung,was dürfen die dann mit mir machen??(eventl. Bluttest?Ich arbeite in einem Callcenter) Bei meiner alten Stelle hatte ich immer einen Arbeitsvertrag für 6 Monate,der wurde dann immer verlängert. Bei meiner neuen Arbeit steht im Arbeitsvertrag: "..Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit.Während dieser Frist kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende und danach von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.Die Kündigung hat beiderseits schriftlich zu erfolgen.." Also heisst das ich bin auch in dieser Zeit wegen meiner Schwangerschaft nicht kündbar?? Beid er neuen Stelle erhalte ich auch alle Soziialleistungen,bin also wie ein "normaler" Angestellter geführt.Das war bei meiner alten Stelle nicht so.. Also ist es doch auf jedenfall besser die neue Stelle anzutreten. Noch eine Frage.. Ab wann muss ich dem neuen AG mitteilen,das ich schwanger bin?? Ciao Danny


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Hallo Danny, also: wie schon gesagt, Probezeit ist egal, man kann Dir nicht kündigen. Du mußt Deinen neuen AG informieren "sobald der werdenden Mutter die Tatsachen bekannt sind.." (MutterschutzG). Also möglichst bald. Insofern sind auch die Unterschungen egal, erfahren muß er es eh. Trotzdem darf natürlich nicht gegen Deinen Willen eine Untersuchung bei Dir gemacht werden. Zu weiteren Info gibt es eine Broschüre (gratis), in der Du alles wichtige erfährst (auch mit finanz. Leistungen): "Mutterschutzgesetz" beim Bundesministerium für Familie Rochusstr. 8-10, 53123 Bonn od. telefonisch unter 0180-5329329. Liebe Grüsse Nici


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ot


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Liebe Danny, ich würde auf jeden Fall die neue Stelle antreten. Generell hast du nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber nach §9 MuSchG sogar noch zwei Wochen Zeit, dem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitzuteilen. Die Kündigung würde dann unwirksam. Ich habe mir dazu mal das Buch "Aushangpflichtige Arbeitsgesetze" (Autorin: Biebrach-Nagel) gekauft - das war auch nicht teuer und es stehen neben dem MuSchG auch noch andere für Arbeitnehmer interssante Gesetze drin. Viele Grüße von Christina


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Liebe Danny, zwar soll eine Frau ihren Arbeitgeber mitteilen, daß sie schwanger ist, sobald sie es weiß. Aber das dient in erster Linie dazu, daß der AG ihr gegenüber seine Pflichten wahren kann (ARbeitszeiten, stehende Tätigkeit, heben etc. ) Arbeitest Du nicht in einem Callcenter ? Da kommt das doch nicht so in BEtracht, oder sollst Du auch abends nach 8 arbeiten ? Die meisten Frauen warten so ca bis zur 12 Woche, wo das Fehlgeburtsrisiko nur noch gering ist. Liebe Grüße, Jenny