Mitglied inaktiv
Hallo ihr Lieben, ich habe schon gegoogelt. Aber habe immer noch keine richtige Antwort. Wisst ihr vielleicht wie es aussieht mit Kündigung in der Probezeit???? Kann man da gekündigt werden trotz SS???? LG
Nein. Wenn Schwanger dann unkündbar. Auch in der Probezeit. (Und die die jetzt ankommen mit, man kann in der Probezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden haben zwar recht, aber dies gilt nicht, wenn eine Schwangerschaft bekannt ist.)
Danke :) Also könnte ich quasi bedenkenlos mit Kiwu weiter machen und müsste nicht ein halbes Jahr pausieren? Toll.... Dann mal sehen ob es diesen Monat klappt :) Ich hoffe es wie immer wahrscheinlich vergebens (seit 2 Jahren) ;)
So ist es nicht ganz richtig. Man ist in dem Sinne kündbar, das wenn es sich um einen eigenständigen Vertrag handelt und dieser mit ende der Probezeit ausläuft, können sie trotz Schwangerschaft nicht verlängern. Wenn du aber einen Vertrag hast der nach der Probezeit automatisch(ohne erneute Unterschrift) in einen anderen Vertrag umgewandelt wird kann man dich nicht kündigen. Unbefristeter Vertrag=unkündbar in der ss Befristeter Vertrag = läuft aus wenn Vertragsende, muss nicht verlängert werden in der ss.
Hallo, Frage zur Sicherheit auch nochmal hier bei rub im Expertenbereich nach, dort bei "Nicola Bader" - Recht. Sie gibt Dir zuverlässige Auskunft. LG
Schwanger und Probezeit Schwanger: Kündigung in der Probezeit Die Probezeit an sich ist ein befristeter Vertrag, der eine Laufzeit zwischen drei und sechs Monaten hat und nicht extra gekündigt werden muss. Falls der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin keinen Anschlussvertrag aushändigt, ist das Arbeitsverhältnis mit dem Ende der Probezeit beendet. Daran ändert auch eine Schwangerschaft nichts. Deshalb sollten Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind, ihren Arbeitsvertrag genau prüfen, bevor sie sich auf Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber einlassen. Auch ein Verschweigen der Schwangerschaft, bis der Probevertrag in einen richtigen Vertrag umgewandelt wurde, ist nicht anzuraten. Zwar ist die Arbeitnehmerin dann erst einmal durch das Mutterschutzgesetz vor einer Kündigung geschützt, jedoch fühlt der Arbeitgeber sich aufs Kreuz gelegt und wird bei der nächstpassenden Gelegenheit dann doch die Kündigung aussprechen. Und selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, das Arbeitsverhältnis ist auf jeden Fall nachhaltig gestört.
hey, also bei uns in Österreich kann man trotzdem gekündigt werden...aber halt nur in der Probezeit leider habe ich vom deutschen Reckt keine Ahnung. glg