Mitglied inaktiv
Hallo, ich war gerade beim FA und er bestätigte mir meine SS..So nun wollte ich aber zum 1.8. meinen Arbeitsplatz wechseln,da hätte ich natürlich 6 Monate Probezeit und ich kann mir schlecht vorstellen ,das die mich nehmen. Ist die Kündigung die ich selbst gegen meinen alten AG gerichtet habe durch meine Schwangerschaft ungültig???Wäre für mich gut,dann arbeite ich dort weiter,denn ich hätte ab dem 25.7. einen faktischen Arbeitsvertrag bei denen..Spielt das ne Rolle das ich noch studiere??? Wer weiss Rat?? Ciao Danny
Hallo Danny, was wurde denn in Deinem Arbeitsvertrag zur Kündigung vereinbart? Eventuell findest Du auch rechtlichen Rat unter www.arbeitsrecht.de. Da gibt es auch ein spezielles Forum. Aber vielleicht kennt sich ja hier noch jemand richtig gut aus.
Hallo Danny, kenne mich ziemlich gut aus, bin nämlich Rechtsanwältin für Arbeitsrecht. Also, ich habe Dein Problem nicht ganz verstanden!? Du selbst hast beim alten AG gekündigt, oder? Die K. ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt ist, denn diesbzgl. hat es eine Gesetzesänderung zum 01.05.2000 gegeben. Wenn dies der Fall ist, hat das mit der Schwangerschaft nichts zu tun, d.h., die K. bleibt wirksam. Das Arbeitsrecht sieht ja nur einen Kündigungsschutz für Schwangere vor, hier bist Du aber nicht schützenswert für das Gesetz, da Du selbst gekündigt hast.Wenn Du jetzt schon einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, ist das gut. Denn dann bist Du wg. Schwangerschaft nahezu unkündbar (außer die Sache mit den silbernen Löffeln). Daran ändert auch die Probezeit nichts, soll heißen, trotz Probezeit kann man Dir nicht kündigen. Etwas anderes gilt nur, wenn Du einen Vertrag auf Zeit geschlossen hast, da dieser dann irgendwann automatisch, also ohne Kündigung endet.Das Du noch studierst, ist rechtlich völlig irrelevant. Ich wünsche Dir für die SS alles Gute! Eine etwas neidische Nici
hier ist Jas, auch Anwältin mit Schwerpunkt Arbeitsrecht: Nici hat völlig recht. Du kannst jetzt eigentlich nichts mehr tun. Den neuen Arbeitsplatz solltest Du aber trotzdem antreten, einen Arbeitsvertrag hast Du doch schon, oder ?
ot