boy-or-girl
Hallo Ich habe da mal ne Frage. Ich bin Ja auf Job suche und suche eine Anstellung. Ich habe auch was gefunden und Ich könnte dort im April anfangen. So ist Ja alles schön und gut aber was ist wenn Ich schwanger werde? Der Arbeitsvertrag wäre erstmal befristet mit 6 Monate Probezeit. Kann mich der Arbeitgeber kündigen oder habe Ich dann schon ss - schutz trotz Befristung? Es wäre im Einzelhandel im Bereich Textil. Danke für eure hilfe
Prinzipiell bist du gegen Kündigung geschützt, sobald dein AG von deiner Schwangerschaft erfährt. Er kann dich also nicht vorzeitig rausschmeißen. Befristete Verträge laufen allerdings bei Schwangeren einfach aus. Man hat sich ja im Arveitsvertrag gemeinsam darauf geeinigt, sich (erstmal) nur 6 Monate aneinander zu "binden". Du hättest also für 6 Monate einen sicheren Job, und danach keinen mehr Es sei denn, du würdest mit dem Chef z.B. aushandeln, dass du gleich nach dem Mutterschutz - also ab 8 Wochen nach der Geburt - wieder arbeitest. Da kann er dir natürlich einen neuen Vertrag anbieten. Aber ob er das macht... Wenn im Vertrag steht "unbefristet - die ersten 6 Monate sind Probezeit" ist das wieder anders: dann bist du bis 3 oder 4 Monate nach der Geburt gegen Kündigung geschützt. Aber ich hab dich so verstanden, dass der Vertrag erstmal für 6 Monate begrenzt ist. Dann also so wie oben genannt. Ich wünsche dir viel Erfolg und gute Entscheidungen!
Hallo, also so wie ich es verstanden habe ist dein Vertrag befristet und du hast 6 MOnate Probezeit. Das heißt, wenn dein AG während der Probezeit erfährt das du schwanger bist, wird er dich mit Sicherheit zum Ende der Probezeit kündigen. Während der Probezeit hat er nämlich die Möglichkeit dich ohne Angabe von Gründen zu entlassen. Sicher gibt es AG die nicht so handhaben, aber gerade in der freien Wirtschaft ist das Gang und Gebe. Sollte dein AG erst nach der Probezeit erfahren das du schwanger bist, darf er dich nicht kündigen, er wird deinen Vertrag aber mit Sicherheit zum Ende der Befristung auslaufen lassen und nicht verlängern. Wie lang ist der Vertrag denn befristet? Am besten wäre ihm während der Probezeit nicht von einer etwaigen SS zu erzählen. Was bei eventuellen Kotzereien, Fehltagen ... sicher schwierig ist! Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen. LG
Da hast du nicht ganz recht. Normalerweise kann ein AG in der Probezeit kündigen, ohne einen Grund zu nennen. Soweit richtig. Das gilt aber NICHT, wenn man zum Zeitpunkt der Kündigung schwanger ist. Der AG muss einen sogar wieder/weiter einstellen, wenn man innerhalb von 2 Wochen nach der Kündigung erst mitteilt, dass man schwanger ist. Das ganze gilt so IMMER, egal ob Probezeit oder nicht. Befristete Arbeitsverträge kann der AG aber im Fall einer Schwangerschaft auslaufen lassen. Denn die wären ja auch ohne Schwangerschaft eventuell ausgelaufen und beide Parteien (Arbeitgeber und -nehmer) haben sich schriftlich auf ein befristetes Arbeitsverhältnis geeinigt. Der AG ist also nicht verpflichtet, eine Schwangere nach Ablauf der Frist weiter zu übernehmen und ihr einen neuen Vertrag auszustellen. Ich würde aber auf KEINEN FALL dem AG eine Schwangerschaft verheimlichen. Damit zerstört man doch jegliches Vertrauen beim Chef und den Kollegen. Außerdem wird man für notwendige Arzttermine etc. nur von der Arbeit freigestellt, wenn der AG über die Schwangerschaft Bescheid weiß. Und irgendwann sieht man es schließlich auch am Bauch und spätestens dann ist die Heimlichtuerei beendet.
mein Arbeitsvertrag ist für ein Jahr befristet und die ersten 6 Monate gelten als Probezeit, ich bin während dieser Probezeit schwanger geworden. In diesem Fall greift auf jeden Fall der Sonderkündigungsschutz bei Schwangeren, allerdings wird mein Vertrag im Juli auslaufen und auch auf keinen Fall verlängert werden. Wie das bei befristeten Probearbeitsverhältnissen ausschaut weiß ich nicht.
also dieses mal muss ich Bombalurina vollkommen recht geben! ein AG hat !niemals! das recht dich zu kündigen wenn du schwanger bist und es ist egal, wie lange du dort schon bist oder ob du noch in der probezeit bist. läuft ein arbeitsvertrag aus, hat der AG natürlich das recht dich nicht weiter zu verlängern (was ja fast schon zur normalität geworden ist). er hat das recht dir ein aufhebungsvertrag unter die nase zu setzen, aber das brauchst du nicht unterschreiben! gehen wir mal vom fall aus, du wirst jetzt sofort schwanger. dann solltest du deinen AG schon sagen, dass du schwanger bist, wirst du aber erst schwanger kurz bevor der vertrag ausläuft und im glücksfall verlängert wird, dann würde ich erst später was sagen... ist zwar blöd für den AG, aber du hast weiterhin dein geld... manchmal muss man eben "frech" sein, obwohl es einfach dein recht ist.