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Derzeitige Situation der Kostenübernahme In den Richtlinien zur künstlichen Befruchtung wird die Kostenübernahme beschränkt auf das homologe System, Ehepaare (Alter der Frau unter 40 Jahre) und sechs stimulierte Inseminations- sowie vier IVF-Zyklen - Ausnahmen sind auf Antrag mit Begründung möglich. Welche Kosten kommen auf Paare zu die diesen Vorgaben nicht genügen- oder wenn die entsprechenden Maßnahmen aus dem Erstattungskatalog gestrichen werden? Die anfallenden Kosten für Selbstzahler - errechnet über den derzeit gültigen Kassensatz: Erstgespräch: 20 bis 30 DM. Zusätzlichen Blutuntersuchungen: 300 bis 400 DM. Eine Insemination: 600 DM. Kosten für Medikamente (Gonadotropine, CC): bis zu 500 DM Eine heterologe Insemination: 2.500 bis 3.000 DM Ein IVF-Zyklus: 2.500 bis 3.000 DM. Eine ICSI: 2.200 DM. Wenn der IVF-Zyklus, in dem ICSI durchgeführt wird, nicht von den Kassen übernommen wird, müssen die betroffenen Paare mit folgenden Kosten rechnen: IVF-Pauschale für Laborleistungen von ca. 1.600 DM Die Medikamente zur ovariellen Stimulation: 1.700 bis 3.200 DM zur Ovulationsauslösung (HCG: 60 DM) und Lutealphasenstützung (75 DM). Zusammen mit der ICSI-Pauschale von 2.200 DM berechnet sich dann ein Aufwand von 5.635 bis 7.135 DM. Quelle: frauenheilkunde plus 1999/4
o.t.