Mitglied inaktiv
Hi ihr Süßen! Drückt mir bitte gaaaanz fest die Daumen, dass es diesen Monat bei mir geklappt hat. Bekomme heute meine "fristgerechte Kündigung"... und 2 Wochen hab ich ja Zeit dagegen "Einspruch einzulegen" wegen schwanger... Hoffentlich hat es dieses Mal geklappt, dann hätte ich wenigstens noch nen Job. D.h. bis Montag den 18.4. muss ich definitiv wissen, ob ich schwanger bin oder nicht. NMT wäre der 15.4. Was meint ihr soll ich machen? am 16./17.4. testen und im Zweifel gleich am Mo 18.4. zum arzt? aber wenn der nen bluttest machen sollte, dann dauert das ergebnis doch bestimmt auch einige zeit, oder kann der das gleich nachschauen? Bitte gebt mir mal nen Tipp, bin grad ein bisschen durcheinander... Bine
Hallo, also soviel ich weiß kann man den Bluttest schon VOR NMT machen, glaub so 2-3 Tage vorher. Ich würde mal am 15. einen Termin ausmachen, zum Bluttest, Testergebnis dauert ca.1 Tag. wenn die Mens doch kommt, kannst immer noch absagen. Drück Dir die Daumen!!!!!!!!!!!! LG Nadien
Achso, du meinst ich sollte auf jeden fall schon vorher zum arzt gehen... ist aber doch auch doof, wenn ich am Fr. 15. nen Bluttest machen lasse und dann bekomme ich womöglich am 16. meine mens... das ergebnis würde ich dann eh erst am Montag bekommen und dann wüsste ich auch schon so, dass ich nicht schwanger bin. andererseits, wenn ich meine mens an diesem WoEnde nicht bekomme, dann zeigt der Urintest wahrscheinlich auch schon "schwanger". ach, ich weiß nicht... ich kann ja auch mal in der praxis anrufen und fragen, was die mir raten...
Wieso Bluttest? wenn du 15.04 NMT hast dann kannst das doch auch "normal" testen, mit Urin mein ich? Also ich würd as so machen denk ich. Wird ja sonst bisi knapp und wer ja ärgerlich wenn du einen Tag zuspät feststellst das du ss bist und dnan keinen Einspruch mehr erheben kannst. Ich mein jeder muß sehn wo er bleibt und bei der heutigen wirtschaftlichen Situation. Und in unserem diesbezüglich doch ziemlich kinderunfreundlichen Land....
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Hallo! Selbst wenn du erst etwas später erfährst schwanger zu sein,und zum Zeitpunkt der Kündigung schon schwanger gewesen bist,ist die Kündigung wahrscheinlich nicht wirksam.Soweit ist der sachverhalt mir bekannt. Liebe Grüße,ich drück dir ganz feste die Daumen!!!
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